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KfW-Umfrage: Förderprodukte unter der Lupe

Investitionszuschuss oder Kredit? Oder doch beides? Die KfW-Förderlandschaft ist komplex. Für beinahe jedes Sanierungsvorhaben in jeder Immobilie hält die Bank passende Förderprodukte bereit. Doch nicht immer wissen Eigentümer und Immobilienverwaltungen, welche Produkte in Frage kommen und wie sie einsetzbar sind. Im Rahmen einer Forsa-Online-Umfrage nimmt die KfW den Kenntnisstand von Immobilienverwaltungen jetzt unter die Lupe.

Die KfW-Bank führt derzeit eine onlinebasierte Forsa-Umfrage unter Immobilienverwaltungen durch, um den Kenntnisstand über KfW-Förderprodukte zu evaluieren und mögliche Verbesserungspotentiale in den bestehenden Förderstrukturen zu identifizieren. Darüber hinaus wird eruiert, wie die Zusammenarbeit zwischen der KfW und dem DDIV vertieft werden kann.

Der DDIV erhielt im Rahmen der Erarbeitung der Umfrage die Möglichkeit, zwei konkrete Fragen zu ergänzen, die auf eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und die künftige Weiterbildungspflicht abzielen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie teilnehmen und helfen, die KfW-Förderstrukturen zu optimieren. Der Fragenbogen steht » hier zur Verfügung. Alle Daten werden anonym erhoben. Die Beantwortung nimmt etwa 5 bis 10 Minuten in Anspruch.

Bei Fragen oder Problemen bzw. Anmerkungen zu Inhalt, Bedienbarkeit oder Optik des Fragebogens erreichen Sie das forsa.omninet Support-Team montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800.367 72 01 oder via E-Mail über » omninet@forsa.de.

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BAFA: Neue Fristen für Umstellung der Wärmetechnik

Ab 1. Januar 2018 ändert sich das Antragsverfahren für die Umstellung der Wärmetechnik auf erneuerbare Energien. Ab Januar muss die Antragstellung dann bereits vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Bisher war dies auch nach abgeschlossener Modernisierung noch möglich.

Die höchsten Zuschüsse gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) für den Einbau oder die Erweiterung einer Solaranlage. Bis zu 20.000 Euro werden hierfür gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass sich seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage in Betrieb befindet.

Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 installiert werden, gelten entsprechende Übergangsfristen, ebenso für Geräte, deren Einbau sich unvorhergesehen verzögert hat. Mehr Informationen sind beim » BAFA erhältlich…

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