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EU-Richtlinien auf der Zielgeraden: Gebäuderichtlinie veröffentlicht, Verhandlungen zur Energieeffizienz- sowie Erneuerbare-Energien-Richtlinie abgeschlossen

Ende November 2016 legte die Europäische Kommission verschiedene Gesetzesvorschläge vor, um die Energieunion sowie die Umsetzung der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz auf europäischer Ebene zu realisieren. Insgesamt vier Verordnungen und vier Richtlinien sind davon betroffen. Die ersten Ergebnisse des Winterpakets liegen nun vor.

Die neue, überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU) 2018/844 wurde am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der EU (L156) veröffentlicht. Auch bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie und Energieeffizienzrichtlinie sind die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission Mitte Juni zu Ende gegangen.

EPBD: Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Laut EU-Kommission soll die neue Gebäuderichtlinie die erheblichen Energieeinsparpotenziale im Gebäudebereich heben. Hierzu werden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden erstellt. Intelligente Technologien sollen den Gebäudebetrieb effizienter gestalten. Zusätzlich ist geplant, öffentliche und private Investitionen zu mobilisieren.

Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen, die neu errichtet oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, muss für jeden Stellplatz eine passive Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge integriert werden. In der Praxis sind dies Schutzrohre für Elektrokabel, die eine unkomplizierte Nachrüstung von Ladepunkten ermöglichen. Die Richtlinie tritt am 9. Juli 2018 in Kraft. Anschließend müssen die EU-Länder die neuen Vorgaben innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen.

RED: Richtlinie erneuerbare Energien

Dem Kompromiss der EU-Institutionen zufolge soll bis zum Jahr 2030 der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der EU von ca. 17 Prozent im Jahr 2016 auf 32 Prozent bis 2030 gesteigert werden. Darüber hinaus werden gemeinsame Regelungen zur Förderung von regenerativen Energien entwickelt.

Grundsätzlich soll sich auch jeder EU-Bürger alleine oder im Rahmen einer Gemeinschaft selbst mit Ökostrom versorgen dürfen, ohne dass Abgaben, Gebühren oder Steuern anfallen. Die ist insbesondere im Zusammenhang mit dem aktuell geltenden Mieterstromgesetz von Interesse.

Die neugefasste Richtlinie muss noch formell durch das Europäische Parlament und den Rat abgesegnet werden. Anschließend bleiben den Mitgliedsstaaten voraussichtlich 20 Monate Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Ob insbesondere die Vorgaben zur Eigenversorgung eins zu eins umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten.

EED: Energieeffizienz-Richtlinie

Die Hauptvereinbarung ist die Festlegung eines neuen Energieeffizienzziels für die EU für 2030 von 32,5 Prozent. Darüber hinaus werden die Vorschriften für die individuelle Messung und Abrechnung von Wärmeenergie verschärft. So werden Verbrauchern klare Rechte auf häufigere und nützlichere Informationen über ihren Energieverbrauch eingeräumt. Dies soll insbesondere in Mehrfamilienhäusern dazu führen, dass die Bewohner ihren Heizbedarf besser nachvollziehen und so auch kontrollieren können. Weitere Einigungen beziehen sich auf Regulierungsschranken und Energiekosten. Auch der Energieeffizienzrichtlinie müssen Rat und Parlament noch offiziell zustimmen. Die Übergangszeit beträgt hier 18 Monate.

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Die Energiewende beginnt in der Immobilienverwaltung

Wie wird man eigentlich KlimaVerwalter? Im DDIVnewsletter erfahren Sie es, denn bei uns kommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des im Oktober gestarteten Pilotlehrgangs zu Wort. Sie berichten, warum sie KlimaVerwalter werden möchten. Heute: Melanie Nowak von der IBW Immobilienmanagement Bergisch Wohnen GmbH aus Wuppertal. Sie meint: „Nur zusammen können die Klimaschutzziele erreicht werden.”

Welchen Herausforderungen sehen sich Immobilienverwalter/innen bei energetischen Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber?

Die Herausforderungen bestehen darin, die Eigentümer finanziell nicht zu überfordern. Denn in der Regel reichen die Instandhaltungsrücklagen für eine große Sanierung kaum aus. Zudem treffen immer wieder Eigennutzer auf Kapitalanleger, die unterschiedliche Ansprüche an Sanierungen und die damit verbundenen Kosten haben. Eine weitere Herausforderung ist der langwierige Sanierungsprozess. Denn komplexe Prozesse zur Beantragung von Fördergeldern und auch notwendige Beschlüsse der Gemeinschaft sind nicht mit nur einer Eigentümerversammlung abgeschlossen. Hier bedarf es einer umfangreichen Planung und vor allem einer guten Abstimmung mit allen Beteiligten. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, ist für viele nicht greifbar und ein Umdenken der Eigentümer findet daher nur sehr langsam statt. Zudem reichen die finanziellen Anreize kaum aus.

Was war Ihre Motivation an der Weiterbildung zum „KlimaVerwalter” teilzunehmen?

Für mich ist wichtig, dass ich auf Augenhöhe mit den Fachleuten kommunizieren kann und meinen Kunden damit auch vermitteln kann, was notwendig und wichtig ist. Gerade als Frau wird einem, auch in der heutigen Zeit, technisches Verständnis nicht zugetraut. Durch die Weiterbildung kann ich ganz anders argumentieren und sicherer auftreten.

Wie profitieren Sie persönlich von den Bildungsinhalten des Pilotlehrgangs?

Ich habe mich zu Beginn des Jahres selbständig gemacht. Bei einigen meiner Objekte stehen derzeit energetische Sanierungen an. Da ist es gut, dass ich einige Themen, wie die KfW-Förderung oder BAFA-Zuschüsse, noch mal vertiefen kann. Heizungssanierungen sind gerade ein ganz großes Thema. Da passte es gut, dass das Thema Heizungs-Contracting in der Seminarreihe enthalten ist. So kann man auch gleich mit den Anbietern auf Augenhöhe diskutieren und vor allem seinen Kunden ein weites Spektrum aufzeigen. Die Immobile und ihre Eigentümer sind so individuell wie die Möglichkeiten, die man ihnen dadurch aufzeigen kann. Mir ist auch der Austausch mit den Kollegen während der Präsenzphasen sehr wichtig. Hier wird zusätzlich über Alltagsthemen und Prozesse diskutiert. Jeder hat eine andere Idee, die man übernehmen kann, um selbst effizienter zu arbeiten.

Kurz gesagt:

„Immobilienverwaltung und Klimaschutz sind für ein nachhaltiges Gebäudemanagement unverzichtbar, weil die Anzahl der Eigentumswohnungen auch in den nächsten Jahren weiter steigt und nur wir Immobilienverwalter einen genauen Überblick über notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen haben. Bei qualifizierten und kompetenten Immobilienverwaltern laufen alle Fäden zusammen. Nur in Zusammenarbeit können die Klimaschutzziele erreicht werden.”

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