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Bundesverfassungsgericht verhandelte über Grundsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Dienstag über die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Grundsteuer verhandelt. Denn die Einheitswerte, an denen sich die Grundsteuer orientiert, basieren in den westdeutschen Bundesländern auf Werten aus dem Jahr 1964 und in den ostdeutschen Bundesländern sogar auf Werten aus dem Jahr 1935. In den vergangenen 80 Jahren hat sich allerdings in beiden Landesteilen einiges getan.

Realitätsferne Grundsteuer

Die Höhe der Grundsteuer berechnet sich aus dem Produkt aus Grundstückswert, Steuermessbetrag und Hebesatz. Die Höhe Steuermessbetrag wird dabei teilweise von den Ländern festgelegt, der Hebesatz fällt in die Verantwortlichkeit der Kommunen. Die sogenannten Einheitswerte, auf denen die Berechnungen basieren, stammen noch aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost). Eine Reform ist daher überfällig.

Bei der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts ging es konkret um zwei Fragen mit Bezug zum Gleichheitsgrundsatz. So könnte die Bewertung auf Basis der veralteten Einheitswerte verfassungswidrig sein, da der Gesetzgeber die Werte eigentlich alle sechs Jahre hätte anpassen müssen – was nicht geschah. Weiterhin führen die aktuell verwendeten Verfahren zu unterschiedlichen Ergebnisse, je nachdem, ob das Grundstück mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bebaut ist (Ertragswertverfahren) oder eine besondere Gestaltung und Ausstattung vorliegt (Sachwertverfahren). Auch hier steht der Gleichheitsgrundsatz im Zentrum. Dieser Umstand wurde auch bereits vom Bundesfinanzhof moniert, da sich die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten bekanntermaßen erheblich verändert haben. Im Ergebnis erklären die Finanzämter die Grundsteuerbescheide seit dem 1. Januar 2009 für vorläufig.

Der Bundesrat hatte zur Grundsteuer bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Reformvorschlag eingebracht.Die Richter in Karlsruhe ließen bereits zu Beginn der Verhandlung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erkennen. Bis zu einem Urteilsspruch können aber noch einige Monate vergehen.

BID Gutachten zur Grundsteuerreform

Im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der auch der DDIV Mitglied ist, wurde der im Bundesratsantrag vorgeschlagene Kostenwertansatz von Prof. Dr. Johanna Hey, geprüft. Nach Auffassung von ist das Kostenwertverfahren nicht geeignet, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Die Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der im Gesetzentwurf konzipierte Kostenwertansatz verfassungswidrig sei und damit als Grundlage für die Neuregelung der Bemessungsgrundlage ausscheide. Das Gutachten steht » hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

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Sondierungsergebnisse: Gute Ansätze, aber Anpassungsbedarf

Anreize und Investitionen statt starrer Vorschriften. Auf diese Kurzformel lassen sich die Sondierungsergebnisse in den Bereichen Bauen und Wohnen zwischen CDU/CSU und SPD zusammenfassen. Unklar bleibt in vielen Punkten jedoch, wie die skizzierten Ziele erreicht werden sollen. Nachbesserungsbedarf sieht der DDIV bei der Förderung von E-Mobilität.

Wohnraum schaffen, Wohneigentum stärken

Ziel sei es, 1,5 Millionen Wohnungen frei finanziert und öffentlich gefördert zu bauen. Um dies zu erreichen, wird auf finanzielle Anreize zur Eigentumsbildung für Familien, Baulandmobilisierung und Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer gesetzt. Insgesamt sind vier Milliarden Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus und die Förderung von Wohneigentum vorgesehen. Der DDIV begrüßt vor allem die beabsichtigen Investitionen in die Eigenheimförderung, um auch Schwellenhaushalte den Sprung in die eigenen vier Wände zu ermöglichen.

Energetische Gebäudesanierung: Keine Verschärfungen

Eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist nicht vorgesehen. Die EnEV 2016 bleibt weiterhin maßgeblich. Kostensteigerungen bei Bau und Sanierung sowie den daran gekoppelten Mietpreisen sollen somit verhindert werden. Der DDIV begrüßt, dass die Sondierungsparteien auch das CO2-Einsparpotenzial von Quartiersansätzen berücksichtigen. Der Branchenverband spricht sich bereits seit längerem dafür aus, Quartiere als Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele zu betrachten. Das im Juni 2017 verabschiedete Mieterstromgesetz trägt dem bereits Rechnung (» der DDIV berichtete…) . Zu begrüßen ist weiterhin, dass die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden soll. Der DDIV mahnt hier allerdings an, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Modelle der Kraft-Wärme-Kopplung auch für Wohnungseigentümergemeinschaften zu vereinfachen.

Realitätscheck für die Mietpreisbremse

Die umstrittene Mietpreisbremse wird zum Ende des jeweils vorgesehenen Geltungszeitraums (je nach Bundesland 2020 oder 2021, Hessen 2019) auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dabei werden auch aktuelle Erkenntnisse der Mietrechtsprechung berücksichtigt.

Was fehlt?

E-Mobilität: „Schrittmacher” für die Verkehrswende

Die Sondierungsparteien sprechen sich für die Förderung von Elektromobilität aus. Konkrete Maßnahmen sind jedoch im Ergebnispapier der Sondierungen nicht benannt. Als einziger Branchenverband spricht sich der DDIV für ein » staatliches Anreizprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro zur Förderung der privaten Ladeinfrastruktur aus, um die Elektromobilität in Mehrfamilienhäuser zu tragen.

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