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Sozialer Wohnungsbau: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag machte am 20. Februar den Weg für Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung des Bundes an die Länder frei. Der Kompromiss sieht vor, dass die Länder die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht in gleicher Höhe aufstocken müssen.

Mit der nun beschlossenen Grundgesetzänderung sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass der Bund auch über das Jahr 2019 hinaus Gelder für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen kann. Bereits im vergangenen Jahr verabschiedete der Bundestag das entsprechende Gesetz, das den Bundesländern aber deutlich zu weit ging. Für Unmut sorgte insbesondere die Verpflichtung, Bundesmittel in mindestens gleicher Höhe mit landeseigenen Geldern zu ergänzen. Dieser Passus war im ursprünglichen Gesetzentwurf nicht enthalten und wurde im Zuge der Ausschussberatungen hinzugefügt. Damit sollte vermieden werden, dass die Länder eigene Mittel durch die Förderung des Bundes ersetzen.

Künftig müssen die Länder die vom Bund zur Verfügung gestellten Zuschüsse nicht mehr „in jeweils mindestens gleicher Höhe durch Landesmittel” ergänzen. Stattdessen heißt es: „Die Mittel des Bundes werden zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder bereitgestellt.” Das entlässt die Bundesländer zwar nicht aus einer finanziellen Pflicht, wenn sie Gelder für den sozialen Wohnungsbau erhalten möchten, allerdings bleibt ihnen überlassen, wie viel sie aus eigenen Haushalten beisteuern.

Bund behält sich Kontrollrechte vor

Bisher erhielten die Länder aus Berlin keine Vorgaben zur Verwendung und Kofinanzierung der Bundesmittel. Das ändert sich mit der geplanten Grundgesetzänderung. Demnach kann die Bundesregierung zur „Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung (…) Bericht und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei allen Behörden durchführen.”

Der Kompromissvorschlag wurde bereits am 21. Februar vom Bundestag angenommen. Die Länderkammer entscheidet am 15. März.

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Entwurf für das Klimaschutzgesetz sorgt für Diskussionen

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat ihren Entwurf für das im Koalitionsvertrag beschlossene Klimaschutzgesetz veröffentlicht. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Kritisiert wird vor allem, dass innerhalb der Bundesregierung keine Abstimmung stattfand. Gleichzeitig wurde die Einsetzung der Gebäudekommission gekippt, die Maßnahmen für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebestand erarbeiten sollte.

Klimaschutzgesetz nimmt Ressortkollegen in die Pflicht

Das Klimaschutzgesetz selbst richtet sich in erster Linie an die einzelnen Bundesministerien. Kernstück des Gesetzes ist die Verantwortung einzelner Ressorts CO2 einzusparen. Die zu erreichenden Einsparziele je Ressort bzw. Sektor richten sich nach dem Klimaschutzplan 2050. Werden die Ziele nicht erreicht, sollen die Ministerien an den dann zu entrichtenden Strafzahlungen beteiligt werden. Dies betrifft dabei jedoch nur Sektoren, die nicht dem Emissionshandel sondern der sogenannten Lastenteilung innerhalb der EU unterliegen. Werden die Einsparziele absehbar nicht erreicht, besteht seitens der Bundesregierung eine Initiativpflicht zum Beschluss eines Sofortprogramms von zusätzlichen Maßnahmen, so der Entwurf.

Die Überwachung und Überprüfung der Klimaschutzmaßnahmen soll dabei einem sogenannten Sachverständigengremium für Klimaschutzfragen unterliegen. Dessen Mitglieder sollen für die Dauer von fünf Jahren vom Bundestag und auf Vorschlag unterschiedlicher Beiräte (z. B. Rat für nachhaltige Entwicklung) ernannt werden. Auch dieser Vorschlag stößt auf Kritik, da eine Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle und der Beteiligung betroffener Akteure befürchtet wird.

Gebäudekommission überraschend abgesetzt

Die Gebäudekommission, die sich eigentlich mit dem Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor befassen und hierfür den im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmenkatalog erarbeiten sollte, wird nun doch nicht eingesetzt. Als offizielle Begründung seitens des Bauministeriums wurde angeführt, dass das Ministerium über genug eigene Experten verfüge. So wird bedauerlicherweise die Gelegenheit vertan, einen breiten Konsens über ein gesellschaftlich entscheidendes Thema herbeizuführen – die Vereinbarkeit von Klimaschutz und Sozialverträglichkeit im Gebäudebestand. Nun ist es an der Politik, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und in einen Dialog zu treten. Andere Stimmen behaupten, dass die Absetzung der Kommission auch damit verbunden sei, dass bereits die Kohlekommission zu viele Gelder verschlingt und dies auch bei einer externen Gebäudekommission das Ergebnis sein könnte: Fordern und Fördern mit staatlichen Mitteln.

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