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Bestellerprinzip: Bundesjustizministerium lädt zum Austausch

„Ich werde dafür sorgen, dass das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird.” So wurde Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) Ende Oktober in der Rheinischen Post zitiert. Das Bundesjustizministerium prüft derzeit verschiedene Optionen, um das Bestellerprinzip auf den Immobilienkauf auszudehnen und lädt Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche am 7. November zum Arbeitsgespräch. auch der DDIV nimmt daran teil.

Am 21. September 2018 trafen sich Bundeskanzlerin Merkel, die beteiligten Bundesminister sowie die Ministerpräsidenten der Länder und Vertreter von Verbänden zum großen Wohngipfel im Kanzleramt, um gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus und zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens zu vereinbaren. Auch der DDIV war mit Präsident Wolfgang D. Heckeler vor Ort vertreten. Diskutiert wurden u. a. die steigenden Erwerbsnebenkosten, darunter auch die Maklerprovision, die für Käufer je nach Bundesland zwischen 3,57 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt.

Basierend auf den Ergebnissen des Wohngipfels prüft das Bundesjustizministerium nun, das Bestellerprinzip für Mietwohnungen auch auf den Erwerb von Immobilien auszudehnen. Die fällige Maklercourtage müsste dann künftig allein vom Verkäufer bezahlt werden. Eine Provisionsteilung oder die alleinige Übernahme durch Käufer – wie in einigen Bundesländern üblich – wäre damit nicht mehr möglich. Weiterhin ist eine Deckelung der Courtage im Gespräch. Erstmals sprach sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Ihrem Gesetzentwurf zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Immobilien (BT-Drs.: 19/4557) für eine solche Deckelung – allerdings auf zwei Prozent inkl. USt. – aus. Der

DDIV vertritt Verwalterinteressen

Um die verschiedenen Optionen zur Senkung der Erwerbsnebenkosten bei den Maklergebühren zu diskutieren, lädt das Bundesjustizministerium am 7. November 2018 Vertreter von Interessenverbänden, Wissenschaft sowie Unternehmen aus der Makler- und Immobilienbranche zum Gespräch. Auch der DDIV ist geladen und vertritt dort die Interessen der Immobilienverwaltungen. Denn immer mehr Immobilienverwaltungen erschließen die Vermietung und den Verkauf von Wohnungen als zusätzliches Geschäftsfeld. Fast 40 Prozent der für das 6. DDIV-Branchenbarometer befragten Unternehmen schätzen die Vermittlung mittlerweile als einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt ein – 2016 waren es nur 25,5 Prozent.

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Grundsteuerreform: Einigung mit den Ländern bis Jahresende angestrebt

Die Bundesregierung will sich bis Ende 2018 mit den Bundesländern auf ein Reformmodell der Grundsteuer einigen. Derzeit arbeite die Bundesregierung „intensiv” an der Reform, wie aus einer Antwort (BT-Drs.: 19/4907) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs.: 19/4373) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Damit verschärft das Ministerium den ohnehin ambitionierten Zeitplan für eine Reform. Noch im September sprach Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in seiner Haushaltsrede lediglich davon, dass noch in diesem Jahr ein Eckpunktepapier „mit den Ländern diskutiert” werden soll.

Im Bundesfinanzministerium wird an zwei verschiedenen Reformvarianten gearbeitet, bislang wurde jedoch noch nichts veröffentlicht. Ein halbes Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der bisherigen Berechnungsgrundlage ist noch immer unklar, auf welcher Basis eine Reform erfolgen soll. Aktuell beschäftigt sich das Ministerium mit einer „Datenzusammenstellung”, auf deren Grundlage eine Reform erfolgen soll, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Weiter heißt es, dass die Prüfung der einzelnen Modelle noch nicht abgeschlossen sei. Zudem werde derzeit an einem entsprechenden Berechnungsprogramm zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen gearbeitet. Allerdings betont die Bundesregierung, dass sie sich noch nicht auf ein bestimmtes Reformmodel festgelegt hat.

Über die Reform

Im April urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig sei (der » DDIV berichtete…). Die geforderte Korrektur der Bewertungsvorschriften muss bis zum 31. Dezember 2019 vorgelegt und bis Ende 2024 umgesetzt sein. Verfehlt die Bundesregierung eine Reform innerhalb der Frist, drohen den Kommunen Steuerausfälle. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

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