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Bundeshaushalt 2026: Rekordinvestitionen für Wachstum, Digitalisierung und Wohnungsbau

Mit der Einbringung des Bundeshaushalts 2026 in den Bundestag hat die Bundesregierung ihren finanzpolitischen Kurs bestätigt: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung bilden die Leitplanken. Mit 126,7 Milliarden Euro Rekordinvestitionen sollen Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Wohnungsbau sowie die innere und äußere Sicherheit gestärkt werden.

Für die Immobilienwirtschaft ist vor allem die Rolle des Bundesbauministeriums von zentraler Bedeutung. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bezeichnet ihr Haus als „Investitionsressort“ und hebt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bauwirtschaft hervor. Geplant sind insgesamt 7,6 Milliarden Euro – etwas mehr als im laufenden Jahr. Im Mittelpunkt steht der Sozialwohnungsbau mit einem vorgesehenen Volumen von rund 2,65 Milliarden Euro, kofinanziert von den Ländern. Weitere Schwerpunkte sind 2,27 Milliarden Euro für das Wohngeld, 808 Millionen Euro für das Baukindergeld sowie eine Milliarde Euro für die Städtebauförderung.

Zudem plant die Bundesregierung gezielte Programme, um Wohneigentum attraktiver zu machen. Mit 250 Millionen Euro sollen Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden („WEF“), weitere 350 Millionen Euro stehen für das Programm „Jung kauft alt“ bereit, das den Erwerb und die Sanierung bestehender Häuser erleichtert. Damit will die Ministerin Wohneigentum stärker als Instrument des sozialen Aufstiegs in den Fokus rücken. Die Nachfrage nach dem Programm „Jung kauft alt“ blieb zuletzt allerdings weit hinter den Erwartungen zurück: Seit dem Start im September 2024 wurden bis Ende Juli 2025 lediglich 592 Förderzusagen erteilt. 

Neben der Mittelvergabe betont Hubertz die Bedeutung struktureller Reformen. Geld allein reiche nicht, entscheidend seien auch die angekündigten Änderungen am Baugesetzbuch. Mit dem sogenannten „Bauturbo“ und einer umfassenden zweiten Reform soll der rechtliche Instrumentenkasten erweitert werden, um Verfahren zu beschleunigen und Quartiersentwicklungen voranzubringen.

Darüber hinaus fließen Gelder aus dem Sondervermögen Infrastruktur sowie dem Klima- und Transformationsfonds in Programme zur energetischen Sanierung, Quartierserneuerung und kommunalen Bauprojekten. Die genaue Ausgestaltung der Sanierungsförderung bleibt jedoch offen, da das Wirtschaftsministerium unter Katharina Reiche (CDU) erst noch konkrete Budgetpläne vorlegen muss, insbesondere mit Blick auf die Heizungsförderung und den Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz.

Hier lesen Sie mehr zum Thema Bundeshaushalt 2026: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/newsletter-verbraucherschutz/bundeshaushalt-2026-2374030

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Referentenentwurf: neues Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll steuerliche Entlastungen und mehr Flexibilität bringen

Mit dem ersten Referentenentwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz nimmt die Bundesregierung ein zentrales Reformvorhaben des Koalitionsvertrags 2025 in Angriff. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten im Arbeitsrecht zu beseitigen und gleichzeitig Anreize für mehr Flexibilität zu schaffen. Für Immobilienverwaltungen eröffnet sich dadurch eine Reihe von Perspektiven, die sowohl im Tagesgeschäft als auch in der langfristigen Personalbindung Wirkung entfalten können.

Im Fokus des Entwurfs stehen steuerliche Erleichterungen. Vorgesehen ist ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro bei sozialversicherungspflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Beschäftigung. Hinzu kommt die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, beispielsweise für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Ergänzend sollen einmalige Prämienzahlungen für die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 4.500 Euro steuerfrei gestellt werden.

Für Immobilienverwaltungen, in denen Arbeitszeiten häufig durch Eigentümerversammlungen, kurzfristige Ortstermine oder saisonale Belastungsspitzen geprägt sind, bedeutet dies eine deutliche Entlastung. Gerade die Steuerfreiheit von Überstunden und Prämienzahlungen kann die Bereitschaft der Beschäftigten erhöhen, zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. 

Darüber hinaus können die neuen Regelungen zur Stärkung der Personalbindung beitragen. Verwaltungen können ihre Mitarbeitenden gezielter motivieren und zugleich mit einer vereinfachten Lohnabrechnung den administrativen Aufwand reduzieren.

Auch wenn es sich derzeit noch um einen Referentenentwurf handelt, signalisiert die Vorlage einen wichtigen Schritt in Richtung eines modernisierten Arbeitsrechts. Der Gesetzgebungsprozess wird nun in den kommenden Monaten weiter voranschreiten. Für die Immobilienwirtschaft ist entscheidend, dass Flexibilität, Planungssicherheit und steuerliche Anreize miteinander kombiniert werden. „Wird der Entwurf umgesetzt, kann er nicht nur die Personalbindung stärken, sondern auch die Attraktivität der Branche erhöhen“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. 

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