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DIW Berlin sieht für Deutschland Warnstufe “Gelb” bei Gefahr einer Wohnimmobilienpreisblase

Die Sorge vor einer Blase angesichts steigender Miet- und Kaufpreise bei Wohnimmobilien wächst weltweit. Zu einer Gefahr werden diese Preissteigerungen dann, wenn die Preisentwicklung auf reine Spekulation statt auf wertbestimmende Faktoren zurückzuführen ist. In Deutschland liegt das Risiko derzeit zwar auch bei 92 Prozent, nimmt aber bis Ende des Jahres auf 84 Prozent ab. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Das Risiko von spekulativen Übertreibungen am Wohnimmobilienmarkt ist vor allem in einigen skandinavischen Ländern, aber auch in den USA, der Schweiz, Belgien und Japan derzeit sehr hoch. Hier droht mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent im vierten Quartal 2019 eine spekulative Übertreibung, so eine aktuelle Untersuchung des DIW Berlin.

„Für Deutschland stehen die Signale zumindest auf Gelb: Es gibt eine explosive Preisentwicklung, die sich von den Immobilienerträgen entkoppelt hat”, stellt Studienautor Konstantin Kholodilin fest. In Deutschland liegt das Risiko derzeit zwar auch bei 92 Prozent, nimmt aber bis Ende des Jahres auf 84 Prozent ab. Das sinkende Risiko spiegelt die verlangsamte Immobilienpreisentwicklung vor allem in den großen Städten wider. Zudem wird die Finanzierung von Immobilieninvestitionen in Deutschland als relativ solide eingeschätzt, da die Kreditvolumina keine auffälligen Trends zeigen und die Zinsbindung verhältnismäßig lang ist, was gegen eine Preisblase spricht.

Spekulative Anlagemotive sind dann wahrscheinlich, wenn sich die Preise von den Erträgen entkoppeln, also das Verhältnis aus Immobilienpreis und Mietertrag stark steigt. Auf Grundlage statistischer Modelle und Frühindikatoren – wie beispielsweise das Wachstum der Kreditvergabe oder der verfügbaren Einkommen – können die Wahrscheinlichkeiten für solche Preisblasen prognostiziert werden. Diese Modelle geben Auskunft über das Risiko, können aber nicht mit absoluter Sicherheit bestimmen, ob tatsächlich eine Preisblase vorliegt oder nicht. Übersteigt die Wahrscheinlichkeit den Wert von 50 Prozent, dann überwiegt das Risiko einer Immobilienpreisblase.

Es gibt zahlreiche Versuche, Frühwarnsysteme für Immobilienpreisblasen zu etablieren. Einen breiten Konsens über ein Prognosemodell gibt es aber nicht. Einigkeit besteht lediglich über die verwendeten erklärenden Variablen: Finanzmarktindikatoren wie das Volumen der Kreditvergabe, Geldmenge oder Zinsen haben ebenso einen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit einer Immobilienpreisblase wie die Verschuldung der öffentlichen Hand oder das Wirtschaftswachstum.

Für Deutschland bemängeln die Autoren, dass es nach wie vor kein ausreichendes Instrumentarium prophylaktischer Maßnahmen gibt. So fehlt es beispielsweise an Eingriffsmöglichkeiten, die auf die Verschuldungsobergrenzen von Haushalten abstellen. Auch ist laut DIW Berlin unklar, nach welchen Kriterien die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in den Markt mit Restriktionen eingreifen kann, um die Kreditvergabe zu beschränken. Grund sind fehlende Schwellenwerte, die festlegen, ab wann dies geboten ist.

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FDP will wissen, ob Mietrechtsverschärfungen gewünschte Wirkung zeigen

Seit 1. Januar 2019 ist das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, die Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren zu verringern. Die bereits im Jahr 2015 eingeführten Regelungen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt. Die Liberalen wollen nun einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) von der Bundesregierung wissen, ob das diesmal anders ist.

Seit 1. Januar 2019 gilt das Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG), mit dem Mietsteigerungen vor allem in den Ballungszentren gebremst werden sollen. Mit dem Gesetz wurden die Regelungen zur Auskunft zur vorherigen Miete beim Abschluss neuer Mietverträge konkretisiert sowie der Umlagesatz für Modernisierungen abgesenkt und das „Herausmodernisieren” durch einen neuen Ordnungswidrigkeitstatbestand im Wirtschaftsstrafgesetz erschwert. Frühere Regelungen aus dem Jahr 2015 im Mietrechtsnovellierungsgesetz, eher bekannt als sogenannte Mietpreisbremse, hatten zuvor nicht zu den erhoffen Effekten geführt.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich nun im Rahmen einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 19/12087) bei der Bundesregierung erkundigt, ob nun die gewünschten Ziele erreicht werden. Die Liberalen bezweifeln das und verweisen auf die beispielsweise in Hamburg deutlich gestiegenen Neuvertragsmieten. Außerdem wollen sie unter anderem wissen, ob Änderungen an der Mietpreisbremse geplant sind und, ob Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben, dazu zu verpflichtet werden sollen, zu viel erhaltene Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Zusätzlich wollen die Liberalen von der Bundesregierung erfahren, wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise) bislang bekannt geworden sind und wie viele davon mit einer Geldbuße geahndet wurden.

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