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Bundesrat: Schleswig-Holstein stellt Antrag für CO2-Bepreisung

Der Klimaschutz in der Marktwirtschaft ist im Fokus eines aktuellen Antrags von Schleswig-Holstein im Bundesrat (BR-Drs. 47/19). Darin wird die Abschaffung von Fehlanreizen des bestehenden Systems zugunsten einer einheitlichen CO2-Bepreisung gefordert.

Abschaffung von Fehlanreizen

Der Antrag sieht vor, eine Entschließung für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich zu fassen. Konkret soll der Bundesrat feststellen, dass das bestehende System der staatlich induzierten Preisebestandteile klima- und innovationspolitische Fehlanreize setzt. Dabei beziehen sich die Antragsteller darauf, dass regenerativ erzeugter Strom – selbst in Zeiten der Überproduktion –- nicht den Weg in den Mobilitäts- oder Wärmesektor findet. Zudem haben die Verbraucher erhebliche Summen für die Einspeisung von regenerativem Strom zu schultern. Dies führe letztendlich zulasten der Akzeptanz der Energiewende.

CO2-Orientierung der Energiesteuer

Abhilfe soll eine Bepreisung von CO2 schaffen, die mit einer Entlastung von der EEG-Umlage einhergehen soll. Vorgesehen ist, dass Verbraucher in Ihrer Gesamtheit nicht höher belastet werden und die soziale Verträglichkeit gewahrt wird. So soll die Finanzierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien reformiert werden. Die Kosten der Technologieförderung und die Kosten für Privilegierungen sollten zukünftig nicht mehr allein von den Stromverbrauchern getragen werden. Auf diesem Weg kann die EEG-Umlage spürbar gesenkt werden.

Die CO2-Bepreisung selbst soll durch eine CO2-Orientierung der Energiesteuer erfolgen. Dadurch würde die Energiesteuer auch Innovationsimpulse für emissionsarme und effiziente Technologien schaffen und weiterhin auch wirtschafts- und industriepolitische Potenziale mobilisieren. Das zusätzliche Aufkommen ist für die Gegenfinanzierung des Mittelbedarfs für die Senkung der EEG-Umlage und für eine soziale Flankierung vorgesehen.

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Mietpreisbremse in Hessen wird verlängert

Hessen will die Mietpreisbremse verlängern und den Geltungsbereich ausdehnen. Der zuständige hessische Wohnungsbauminister Tarel Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) legte vergangene Woche einen entsprechenden Entwurf vor. Darin schlägt er vor, dass die Bremse statt wie in bisher 16 künftig in 28 Städten und Gemeinden gelten soll. Die Mietpreisbremse in Hessen würde ohne eine Verlängerung am 30. Juni 2019 auslaufen.

Welche Kommunen künftig in den Geltungsbereich fallen, basiert auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt sowie einer Selbsteinschätzung der Mietpreisentwicklung der Städte und Gemeinden von 2012 bis 2017. Der vorgestellte Entwurf liegt nun den Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme vor. Die hessische Landesregierung ist zuversichtlich, die Verlängerung im April beschließen zu können. In diesem Falle würde die Mietpreisbremse noch vor dem Auslaufen der alten Verordnung in Kraft treten.

Anders als geplant, trat eine Verlängerung der Bremse nicht Ende des vergangenen Jahres in Kraft. Würde bis zum Sommer keine neue Regelung gefunden werden, stünde Frankfurt als erste deutsche Großstadt ohne Bremse da. Dabei ist umstritten, ob die Mietpreisbremse in Hessen überhaupt wirksam umgesetzt ist. Das Landgericht Frankfurt am Main verneinte dies (der » DDIV berichtete…), denn nach Auffassung der Richter fehlt es an einer ordnungsgemäßen Begründung der Verordnung. In Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg monierten Gerichte ebenfalls eine mangelhafte Umsetzung der Regelung und wiesen die Politik an, nachzuarbeiten. In Berlin bewertete das Landgericht schon die Grundlage für die Verordnungen als verfassungswidrig (der » DDIV berichtete…).

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