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Bayern: Volksbegehren gegen Mieterhöhungen

Der Mieterverein München hat nicht nur die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht (» der DDIV berichtete), er will nun mit einem Volksbegehren dafür sorgen, dass die Mieten in Bayern eingefroren werden. Das soll für Bestandsgebäude gelten, nicht aber für neu errichtete Wohngebäude, denn man wolle Investoren nicht verschrecken.

Die bayerische Landesverfassung räumt das Recht ein, durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Für die Zulassung muss der Mieterverein nun zunächst 25.000 Unterschriften sammeln. Dem Volksbegehren selbst müssen dann wiederum zehn Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, damit die Gesetzesvorlage zum Einfrieren der Bestandsmieten in Bayern in den Landtag eingebracht werden kann. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, findet ein Volksentscheid statt. Ausarbeiten lässt der Mieterverein den entsprechenden Gesetzestext von zwei Rechtsprofessoren der Universität Bielefeld. Im Oktober will der Mieterverein mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Zentrale Forderung des Mietervereins München ist es, dass angesichts der immer weiter steigenden Mietkosten Bestandsmieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht angehoben werden dürfen. Weiterhin soll bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die Mietspiegelmiete nicht überschritten werden. Zudem will der Mieterverein die Deckelung für Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen erreichen. So wolle man die Modernisierungsumlage von drei auf zwei Euro pro Quadratmeter absenken. Unterstützung erhält der Mieterverein von der Münchener SPD. Insbesondere Münchens Oberbürgermeister, Dieter Reiter, ist auf der Seite der Initiatoren des Volksbegehrens. Bedenken hingegen äußert der bayerische Bauminister, Hans Reichhart von der CSU, der das Instrument nicht für geeignet hält, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Auch die FDP in Bayern sieht in einer Begrenzung der Mietpreise nicht den richtigen Ansatz, um die Ursachen der Mietpreisexplosion zu bekämpfen.

Grüne wollen bundesweite Mietobergrenze

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer bundesweiten Mietobergrenze. Mit Fraktionsbeschluss vom 3. Mai 2019 wollen sie für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erreichen, dass dortige Mieten maximal um drei Prozent jährlich angehoben werden dürfen, ohne aber die ortsübliche Miethöhe zu überschreiten. Im Fraktionsbeschluss heißt es weiter: „Bei Neuanmietung sollte die Mietobergrenze bei 5 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Dazu wollen wir die Mietpreisbremse wirksam machen: Unnötige Ausnahmen gehören abgeschafft, damit sie für deutlich mehr Mietverträge Geltung erhält.” Nach Vorstellung der Grünen sollen Missbrauch und überhöhte Mietforderungen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Nürnberg will gegen Zweckentfremdung vorgehen

Die Wohnungsknappheit führt dazu, dass immer mehr Kommunen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Erklärtes Ziel ist es stets, in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte die tage- oder wochenweise Vermietung an Feriengäste, Medizintouristen oder Berufspendler einzuschränken und die Wohnungen dem regulären Mietmarkt zugänglich zu machen. Dem Beispiel der Landeshauptstadt München folgend, plant nun auch Nürnbergs Stadtrat eine Zweckentfremdungssatzung – allein die CSU hat noch Einwände.

München hat im Dezember 2017 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen, um mit empfindlichen Geldstrafen gegen den zunehmenden Wohnraummangel vorzugehen. Die Stadt sieht sich dabei auf einem guten Weg. Nürnberg will nun dem Münchener Vorgehen folgen und plant eine Satzung, die das Thema Zweckentfremdung angeht. Nach Untersuchungen des städtischen Wirtschaftsreferats werden derzeit etwa 600 Wohnungen als Ferienapartments angeboten und stehen somit nicht dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Nach Vorstellungen der Nürnberger Stadtspitze soll zukünftig jeder, der seine Privatwohnung mehr als acht Wochen im Jahr Kurzzeitmietern anbietet, mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro rechnen müssen. Aber nicht nur die Vermietung an Feriengäste soll unterbunden werden. Nürnberg will auch dann Bußgelder verhängen, wenn Wohnungen umgewidmet und zukünftig als Gewerbe angeboten werden. Die Satzung soll außerdem jene ins Visier nehmen, die eine Wohnung mehr als drei Monate leer stehen lassen und keine Vermietungsbemühung zeigen. Damit will der Stadtrat der wachsenden Wohnungsnot und dem Trend der ausufernden Vermietung an Kurzzeitgäste für wenige Tage oder wochenweise entgegenwirken.

Der Beschluss im Stadtrat, der ursprünglich für den 10. April vorgesehen war, steht noch aus, denn die CSU hat Änderungsbedarf. Grundsätzlich trägt sie zwar eine Zweckentfremdungssatzung mit, die sich auf Ferienapartments bezieht. Umnutzungen aber, wie die gewerbliche Vermietung, sollen nach Vorstellung der CSU auch weiterhin möglich sein, ohne dass Eigentümer dafür Bußgelder fürchten müssen. Die Satzung soll im Mai erneut im Stadtrat behandelt werden.

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