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Erneute Nachbesserung bei Mietpreisbremse geplant

Erst Ende 2018 wurde die Mietpreisbremse novelliert (» der DDIV berichtete). Nun kündigt Bundesjustizministerin Katarina Barley in einem Interview mit dem ARD-Magazin Panorama weitere Anpassungen an. Ihr Ministerium werde dazu in den nächsten Tagen einen Referentenentwurf vorlegen. Im Kern geht es darum, dass Vermieter zukünftig bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu hohe Mietkosten auch rückwirkend erstatten müssen.

Bislang müssen Vermieter im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen der Mietpreisbremse zu hohe Mietzahlungen erst ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, wenn der Mieter den Vermieter rügt. Katarina Barley sagt im Interview, „dass der Punkt verbessert werden muss, dass Mieter auch rückwirkend Geld verlangen können”. Die Ministerin begründet den jetzigen Zeitpunkt der Novellierung nur fünf Monate nach der letzten Reform damit, dass Ende 2018 die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurden. Nunmehr würden Nachbesserungen angepackt, die sich aus der Evaluierung der Mietpreisbremse (» der DDIV berichtete) ergäben. In diesem Zusammenhang solle zudem die bislang bis 2020 geltende Mietpreisbremse bis zum Jahr 2025 verlängert werden.

Vom Koalitionspartner CDU/CSU ist zu vernehmen, dass derzeit keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Mietpreisbremse gesehen werde. Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak führt aus, dass mit der jüngsten Reform etliche Verbesserungen für Mieter umgesetzt wurden. So hätten Vermieter seither eine vorvertragliche Auskunftspflicht und Mieter könnten ihre Rechte bereits einfacher durchsetzen. Stattdessen mache die Bundesjustizministerin mit ihrem Vorstoß für eine Reform der Mietpreisbremse Wahlkampf auf dem Rücken der privaten Vermieter, die dem Markt den größten Teil der Wohnungen in Deutschland zur Verfügung stellen. Luczak wirft Barley vor, nur an den Symptomen herumzudoktern. Stattdessen müsse der Wohnungsneubau forciert werden, um den steigenden Mieten erfolgreich zu begegnen. Bei privaten Vermietern führe das Vorgehen der Justizministerin zu großer Verunsicherung. Laut Luczak sei mit der derzeitigen Regelung zur Mietpreisbremse ein fairer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern gefunden.

Mietpreisbremse wirkt nur kurzfristig

Das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung hat jüngst eine Studie veröffentlicht, die zeigt, dass die Mietpreisbremse der steigenden Mietpreisentwicklung nur in geringem Ausmaß entgegenwirkt. So würden die Mieten von Wohnungen, für die die Mietpreisbremse gilt, im Durchschnitt rund 2,5 Prozent niedriger ausfallen, als dies ohne die Einführung der Regelung der Fall wäre. Am stärksten wirke sich die Mietpreisbremse auf Wohnungen im niedrigen Preissegment aus. Die Analysten kommen allerdings zu dem Ergebnis, dass die Bremswirkung nur kurzfristig wirke: Schon ein Jahr bis anderthalb Jahre nach Inkrafttreten habe die Mietpreisbremse keinen dämpfenden Effekt mehr auf die Entwicklung der Mieten.

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Wohneigentum günstiger als Mietwohnungen

Der aktuelle Accentro-IW Wohnkostenreport 2019 belegt: Immobilieneigentum ist nach wie vor die beste Altersvorsorge. So ist bundesweit der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses noch immer deutlich günstiger als die Neuanmietung einer Wohnung.

Für die Studie wurden die Kosten für Mieten und Eigentumswohnungen aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland analysiert. Das Ergebnis: In den sieben deutschen Metropolen Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Köln und Stuttgart liegen die Kosten, die für Wohneigentum aufgewendet werden müssen, unter denen für Mietwohnungen bei einem Neuvertrag. Der Vorteil der Kosten für selbstgenutztes Eigentum liegt beispielsweise in Berlin bei 27 Prozent im Vergleich zur Miete, in Düsseldorf sind es sogar 54 Prozent. In allen sieben Städten führt der starke Anstieg der Kaufpreise für Immobilien zu Angleichungsprozessen zwischen Selbstnutzer- und Mietkosten. Der Effekt zeige sich beim Vergleich der Kosten für Eigentum mit Bestandsmieten. So sind die Selbstnutzerkosten für Wohneigentum in Berlin, Hamburg und München höher als die Bestandsmieten.

Auch bei den Kreisen und kreisfreien Städten zeige sich ein ähnliches Bild wie in den Großstädten: In 94 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte lägen die Selbstnutzerkosten für Wohneigentum unter den Kosten der Neuvertragsmieten. In nur 26 Kreisen und kreisfreien Städten lägen die Selbstnutzerkosten über den Mietkosten. Obgleich in den meisten Landkreisen Deutschlands Wohneigentum günstiger ist als Mieten, schrecken Mieter häufig davor zurück, Eigentum zu erwerben. Als zu hohe Zugangsbarrieren werden Kaufnebenkosten und das notwendige Eigenkapital genannt.

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