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Gericht kippt Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Nach Auffassung des Amtsgerichts Stuttgart gilt die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg nicht. Die entsprechende Verordnung vom 29. September 2015 sei mangels hinreichender Begründung formell unwirksam. Mit dem Urteil schließt sich das Amtsgericht der Rechtsprechung zahlreicher Landgerichte in Deutschland an.

In der Mietpreisbegrenzungsverordnung hatte das Bundesland 68 Städte und Gemeinden definiert, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist. In diesen sollte die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen begrenzt werden. Das Amtsgericht bemängelte nun allerdings, dass nicht ausreichend begründet sei, warum einzelne Gemeinden in den Katalog aufgenommen wurden.

Eine Berufung beim Landgericht Stuttgart ist zugelassen, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Landgerichte Berlin, Frankfurt und München haben bereits gegen die Mietpreisbremse entschieden, zudem empfahl der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums im August 2018 die Mietpreisbremse ersatzlos zu streichen, da sie den Abbau Wohnungsknappheit behindere (der » DDIV berichtete…).

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Baukindergeld soll geöffnet, Wohngeld schneller reformiert werden

Nach Willen des Bundestagsausschusses für Bau, Wohnen und Stadtentwicklung soll die Bundesregierung weitere Vorhaben in der Wohnungspolitik zeitnah auf den Weg bringen. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss jüngst weitere Maßnahmen beschlossen.

Für das Baukindergeld stehen in dieser Legislaturperiode 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Künftig soll die Förderung auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen geöffnet werden, sofern die Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird.

Darüber hinaus soll ein KfW-Bürgschaftsprogramm auf den Weg gebracht werden für den Kauf selbstgenutzten Wohneigentums (Bestand und Neubau) und für den Neubau von kommunalen und kirchlichen Mietwohnungen sowie Genossenschaftswohnungen. Dieses Programm können auch nicht gewinnorientierte Initiativen und Stiftungen nutzen. Zudem soll der Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldes auf das erste Halbjahr 2019 vorgezogen werden. Die Koalitionäre einigten sich darauf, die Leistung und die Reichweite des Wohngeldes ab 2020 zu stärken, damit mehr Haushalte von der Förderung profitieren. Zuletzt war die Zahl der Empfänger auf 592.000 gesunken, was eine Reform dringend erforderlich mache.

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