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Niedersachsen fordert Nachbesserung bei der Datenschutzgrundverordnung

Mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor gut einem Jahr war viel Verunsicherung vor allem bei Unternehmern, aber auch bei Vereinen und Verbänden verbunden. Die erwartete Abmahnwelle blieb zwar aus, dennoch sieht das Bundesland Niedersachsen Änderungsbedarf. So hat der Bundesrat am 12. April einen entsprechenden Entschließungsantrag der Niedersächsischen Landesregierung an die zuständigen Bundesratsausschüsse weitergeleitet. Darin wird eine deutliche Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen sowie eingetragene Vereine bei Datenschutzauflagen gefordert.

Der Entschließungsantrag aus Niedersachsen sieht insbesondere Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung des BDSG, das in Teilen über die Vorgaben der DSGVO hinausgeht. Der deutsche Sonderweg würde Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland stärker belasten, als das in anderen EU-Ländern der Fall sei. Deshalb schlägt die Niedersächsische Landesregierung insbesondere folgende Änderungen vor:

Gemäß § 38 Abs. 1 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn im Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Bei dieser Regelung handele es sich um eine bundesdeutsche Besonderheit, die in anderen Mitgliedstaaten der EU nicht gelte. Um gerade kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Auflagen und Kosten zu entlasten, soll nach Vorstellungen Niedersachsens diese Mindestzahl deutlich angehoben werden. Die Bundesregierung solle zudem prüfen, ob Vereine, in denen überwiegend oder ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind, von der Regelung des § 38 Abs. 1 BDSG ausgenommen werden können.

Artikel 33 Abs. 1 DSGVO sieht eine Meldefrist von 72 Stunden nach Bekanntwerden eines Verstoßes gegen Datenschutzauflagen hinsichtlich personenbezogener Daten vor. Hier wird eine Evaluation der Meldefrist vorgeschlagen. Sofern sich dabei herausstellt, dass die Frist unangemessen kurz ist, wird die Bundesregierung gebeten, auf eine Verlängerung der Frist hinzuwirken.

Nach wie vor herrsche Unsicherheit bezüglich wettbewerbsrechtlicher Abmahnverfahren. Deshalb solle für solche Abmahnverfahren eine ausdrückliche Ausschlussregelung getroffen werden. Hier brauche es eine klarstellende gesetzliche Formulierung.

Ebenso soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, ob Ausnahmen oder Erleichterungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Erprobungs- und Testzwecken möglich sind und wie diese umgesetzt werden können. Denn die DSGVO sieht keine Ausnahmeregelungen oder Erleichterungen für eine vorübergehende Datennutzung zu Erprobungs- und Testzwecken vor. Dadurch aber würden Entwicklung und Innovation behindert, da einige Produkte im Online-Bereich vor der Marktreife getestet werden müssten.

Die Datenschutzgrundverordnung bleibt ein wichtiges Thema für Immobilienverwaltungen. Die Kanzlei Groß Rechtsanwälte bietet mit verschiedenen Leistungspaketen Unterstützung. Mitglieder der DDIV-Landesverbände erhalten optimal zugeschnittene Angebote für den professionellen Umgang mit personenbezogenen Daten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: » https:/www.lewento.de/ddiv

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DDIV warnt vor Schnellschuss im WEG-Recht

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter begrüßt das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geforderte Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur. Eine finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende und erfüllt eine langjährige Forderung des Verbandes. Der DDIV befürchtet aber, dass die dringend erforderliche Reform nun auf wenige Teilaspekte reduziert werden könnte. „Das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jüngst geforderte Förderprogramm für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur darf nicht zum Totengräber der WEG-Reform werden”, mahnt daher Geschäftsführer Martin Kaßler.

Flankierend zu Scheuers Vorstoß, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, gibt es politische Bestrebungen, schnelle Anpassungen gesetzlicher Regelungen im WEG vorzunehmen. Damit soll der Bau von E-Ladestationen vor allem in Mehrfamilienhäusern rechtlich erleichtert werden. Bei aller Notwendigkeit solcher Erleichterungen, warnt der DDIV vor übertriebenem Aktionismus. „Einzeln vorgezogene Regelungen können die WEG-Reform insgesamt auf unbestimmte Zeit verschleppen. Es gilt, den abgesteckten Fahrplan einzuhalten, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgegeben hat”, betont Kaßler. Hierauf wies der Spitzenverband auch gegenüber den Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD hin. Dieser Fahrplan basiert auf einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Reform des Wohnungseigentumsrechts und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht. Wie bedeutend dieses Vorhaben ist, zeigen nicht nur jährlich über 254.000 Verfahren zum WEG- und Mietrecht, sondern auch die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen wird. „Der Verbraucherschutz von 18 Millionen Bundesbürgern darf nicht zum Spielball der E-Mobilität werden. Wir brauchen ein novelliertes Wohnungseigentumsgesetz aus einem Guss. Das geht nicht mit verkappt ins Spiel gebrachten ‚Mini-Reförmche’”, so Kaßler.

Außerdem weist der DDIV darauf hin, dass das Förderprogramm nur dann ein Erfolg werden kann, wenn die Besonderheiten von Mehrfamilienhäusern berücksichtigt werden. Denn während in Einfamilienhäusern E-Ladestellen mit vergleichsweise geringem Aufwand installiert werden können, stehen Mehrfamilienhäuser vor gänzlich anderen Herausforderungen. Deren hauseigenes Stromnetz ist nämlich oftmals nicht dafür ausgelegt, dass mehrere Autos gleichzeitig geladen werden können. Hierfür müsste das gesamte Leitungsnetz kostenintensiv erneuert oder auch durch Lastmanagementsysteme optimiert werden. Die Folge: In Wohnungseigentümergemeinschaften beispielsweise werden entsprechende Maßnahmen nur selten durchgeführt. „Da diese in Deutschland geschätzt über vier Millionen Stellplätze auf sich vereinen, bleiben hier erhebliche Potenziale bisher ungenutzt”, verdeutlicht der DDIV-Geschäftsführer. Daher fordert der Spitzenverband bereits seit geraumer Zeit ein millionenschweres Förderprogramm, das Eigentümer und Mieter in Wohnungseigentümergemeinschaften nicht nur bei der Anschaffung von Ladestationen unterstützt, sondern auch die Modernisierung des Stromnetzes im Blick hat. Schließlich ist diese eine elementare Voraussetzung für den Betrieb der Ladestationen.

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