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Wohnungseigentümer sprechen sich für Rundum-Erneuerung des WEG aus

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) führt aktuell eine bundesweite Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch. Laut ersten Ergebnissen gaben 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) befragt derzeit bundesweit Wohnungseigentümer zur geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach gaben laut ersten Ergebnissen 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt. Der DDIV als Sprachrohr der deutschen Immobilienverwalter fordert im Rahmen einer WEG-Reform unter anderem Mehrhausanlagen/Unter-gemeinschaften gesetzlich zu regeln, die Vermietung von Sondereigentum durch eine Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu vereinfachen, die Gestaltung der Jahresabrechnung zu regeln, Sondernutzungsrechte ausführlicher zu normieren, die Voraussetzungen, unter denen Zusatzvergütungen für den Verwalter zulässig sind, zu schärfen und § 49 Abs. 2 WEG, wonach das Gericht dem Verwalter bei grobem Verschulden Prozesskosten auferlegen kann, abzuschaffen.

Zudem fordert der DDIV, bei der Neugestaltung des WEG auch die Digitalisierung zu berücksichtigen und die ausschließlich elektronische Archivierung von Unterlagen zu erlauben. Außerdem will der Verband nach wie vor die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter.

Gegen politischen Bestrebungen einzelne Änderungen am WEG vorzuziehen, hatte der DDIV erfolgreich interveniert und die Zusage aus der Regierungskoalition erhalten, dass es einen Gesamtentwurf zur WEG-Reform geben wird. Mit dem Abschlussbericht einer eigens dafür gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis zum Herbst gerechnet, mit einem Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020.

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DIW plädiert für staatlich geförderten Mietkauf

Das Mietkaufmodell könnte mehr Menschen den Erwerb einer Immobilie und damit den Vermögensaufbau ermöglichen. Darüber könnte der angespannte Wohnungsmarkt entlastet werden. Daher schlagen Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) ein staatlich gefördertes Mietkaufmodell für einkommensschwache Haushalte vor.

Vielen Haushalten fehle es am erforderlichen Eigenkapital für den Immobilienkauf. Höhere Mietkosten erschweren dabei das Ansparen der notwendigen Summe, heißt es beim DIW. Daher sei trotz aktuell niedriger Zinsen der Immobilienerwerb oftmals unerschwinglich.

Markus Grabka aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW und der freie Finanzberater Peter Gründling schlagen in ihrem Aufsatz „Staatlich geförderter Mietkauf kann einkommensschwachen Familien Weg in die eigenen vier Wände ebnen“ vor, dass der Staat als Bauherr für Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern in Vorleistung geht – und auch Haushalte mit weniger Geld Wohnungseigentümer werden könnten. Die Eigentumswohnung sollte spätestens bis zum Rentenbeginn abbezahlt sein, damit die Mietkäufer im Alter ein Vermögen besitzen, das sie – auch weil die Wohnkosten dann weitgehend entfallen – vor Altersarmut schützt.

Dabei sei das Mietkaufmodell nicht nur potenziell sehr effektiv, sondern auch im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten besonders kostengünstig. Mit den für das Baukindergeld veranschlagten Kosten von rund zehn Milliarden Euro könnten über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 500.000 Haushalte zu Immobilieneigentümern werden.

Das Modell setze zudem nicht nur an den Symptomen an wie Mietendeckel oder Enteignungen. Stattdessen würde es dazu beitragen, das grundlegende Problem auf dem Immobilienmarkt zu beseitigen, indem mehr Immobilien gebaut werden. Grabka und Gründling plädieren ergänzend für weitere Maßnahmen wie eine reduzierte Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie.

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