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Land Hessen haftet nicht für unwirksame Mietpreisbremse

Keinen Erfolg hatte die Klage von Mietern aus Frankfurt am Main gegen das Land Hessen. Nachdem zunächst das LG Frankfurt, dann auch der BGH im Sommer 2019 die Mietpreisbremse in Hessen für ungültig erklärt hatten, forderten sie den Ersatz der zu viel gezahlten Miete nun vor Gericht vom Land Hessen. Weil es die Verordnung nicht wirksam erlassen habe, müsse das Land nun dafür einstehen. Nun hat das OLG Frankfurt entschieden, dass der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber beim Erlass von Rechtsvorschriften grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit hafte, nicht gegenüber einzelnen Personen, die davon betroffen seien.

Mit der Entscheidung folgt das OLG Frankfurt der vorinstanzlich vertretenen Ansicht des LG Frankfurt. Geprüft wurde aber auch, ob die Mieter dafür zu entschädigen seien, dass sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse eine offenbar zu teuer angebotene Wohnung angemietet hätten, um später den überzahlten Teil der Miete zurückzufordern. Es kam jedoch zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der Mietpreisbremse bereits so früh in Zweifel gezogen worden war, dass ein Vertrauen in ihre Gültigkeit nicht gerechtfertigt war. Gut möglich, dass die Kläger von der Revision Gebrauch machen und der BGH entscheiden muss.

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Was den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur verzögert

Zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur stellt der Bund bis 2020 Fördermittel von 300 Mio. Euro zur Verfügung: 200 Mio. Euro für die Schnelllade-Infrastruktur und 100 Mio. Euro für die Normallade-Infrastruktur. Insgesamt sollen mindestens 15.000 Ladestationen bis 2020 aufgebaut werden. Die Steuerung der Förderaufrufe erfolgt über die Vorgabe von Kontingenten (pro Bundesland bzw. pro Kachel) bezüglich der Anzahl der zu fördernden Ladeinfrastruktur. Rund 7.400 Ladepunkte wurden errichtet, etwa 12.600 bereits bewilligte stehen noch aus. 

Die Bewilligungsquote für beantragte Fördermittel entsprechend der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge″ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Regierungsangaben bei 67 Prozent im ersten Förderaufruf, bei 54 Prozent im zweiten Förderaufruf und bei 55 Prozent im dritten Förderaufruf gelegen, wobei hier noch elf Anträge in Bearbeitung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor. Der größte Teil der abgelehnten Anträge sei aufgrund von Überschreitungen des Kontingents abschlägig beschieden worden, heißt es weiter. Mit den Fördergeldern aus den ersten drei Förderaufrufen wurden der Antwort zufolge rund 7.400 Ladepunkte errichtet. Bei etwa 12.600 bewilligten Ladepunkten stehe der Aufbau noch aus (Stand Dezember 2019), heißt es. Als häufigste Gründe für eine verzögerte Errichtung der Ladeinfrastruktur fuhrt die Bundesregierung Engpässe bei der Lieferung der Ladeinfrastruktur, lange Wartezeiten bei der Errichtung des Netzanschlusses sowie „je nach Standort umfangreichere Genehmigungsverfahren bei den zuständigen Behörden vor Ort″ an.

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