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Neues zur Grundsteuer

Zwei Anträge aus den Reihen der Opposition zur Reform der Grundsteuer waren Thema im Finanzausschuss. Mit einem Antrag wurde die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, der zweite hatte zum Ziel, bürokratische Belastungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zu verhindern. Beide Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Eine unbürokratische Ausgestaltung der Grundsteuerreform hat die FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/8544) gefordert. Demnach sollten weder Bürger noch die Finanzverwaltungen durch die Neuregelung der Grundsteuer administrativ belastet werden. Im Antrag heißt es: „Umfangreiche, kostspielige und ggf. streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen.“ Darüber hinaus will die FDP-Fraktion, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral durchgeführt wird. Das Modell für die Grundsteuer solle außerdem rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung einfließen solle. Unterschiedliche Nutzungen wie zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe sollen integriert werden können. Nicht zuletzt fordert die FDP, dass die Behandlung der Grundsteuer in der Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten nicht zu ändern sei – die Umlagefähigkeit soll demnach erhalten bleiben. Bis auf die FDP-Fraktion hat niemand diesem Antrag zugestimmt.

Auch der Antrag auf Abschaffung der Grundsteuer (BT-Drs. 19/8556), der durch die AfD-Fraktion eingebracht wurde, ist im Finanzausschuss gescheitert. Der Einnahmeausfall aus der Grundsteuer solle durch einen erhöhten Anteil für die Kommunen und Städte an der Lohn- und Einkommensteuer kompensiert werden. Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung solle den Gemeinden ein Hebesatzrecht auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen eingeräumt werden.

Mit jeder Woche, die ohne Fortschritt in Sachen Grundsteuer ins Land geht, wird die Zeit für die Reform und für eine Lösung auf Bundesebene knapper. Wie » der DDIV berichtete, denken die Bundesländer über eigene Lösungen nach. Der hessische Finanzminister Thomas Schäfer sieht eine Möglichkeit darin, dass jedes Bundesland eine eigene Regelung erlässt. Auch wenn es noch nicht so weit sei, geht Schäfer davon aus, dass auch andere Bundesländer einen Plan B vorbereiten. Noch sieht der hessische Finanzminister aber die reelle Möglichkeit, dass über den Bund die Reform kommen werde. Er appelliert an die Bundesregierung, eine Öffnungsklausel aufzunehmen, damit die Länder abweichende Regelungen umsetzen können.

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sei Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu einem Kompromiss bereit, der innerhalb einer bundeseinheitlichen Regelung Öffnungsklauseln für die Bundesländer vorsieht. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluss solle es am Mittwoch, 19. Juni geben.

Grüne fordern Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause

Die Bundesregierung solle noch vor der parlamentarischen Sommerpause den Entwurf für ein neues Grundsteuergesetz zur Beratung vorlegen. Dies fordert die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/10635). Inzwischen schwinde die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, und die Gefahr eines Wegfalls der Grundsteuer werde immer greifbarer, erklären Die Grünen.

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Die Volkszählung kommt wieder

Der Deutsche Bundestag hat mit Änderungen das von der Bundesregierung entworfene Gesetz zur Volkszählung (ZensG 2021) verabschiedet (BT-Drs. 19/8693). Der sogenannte Zensus umfasst neben der Bevölkerungszählung, eine Haushaltebefragung und eine flächendeckende Gebäude- und Wohnungserhebung. Die Ergebnisse müssen zum Stichtag 16. Mai 2021 vorliegen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer, Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte. Zum Gelingen der Erhebung wird die deutsche Verwalterbranche somit einen erheblichen Teil beitragen. Der DDIV hatte hierzu im Vorfeld eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. (» Stellungnahmen zum ZensG 2021)

Nicht nur der DDIV wies im Vorfeld der Beschlussfassung auf die unspezifische Auslegung des Verwalterbegriffes hin, die FDP-Bundestagsfraktion nahm dieses Anliegen auf, fand jedoch erwartungsgemäß keine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Erfreulich ist hingegen, dass auf das vom Bundesrat geforderte zusätzliche Erhebungsmerkmal des energetischen Zustands von Gebäuden verzichtet wird. Für Immobilienverwaltungen und Eigentümer hätte dies zu einem erheblichen Mehraufwand führen können, da für den Begriff des energetischen Zustands keine klare Definition vorlag, was der DDIV massiv kritisiert hatte. Zudem wäre der Gesetzgeber mit einer Aufnahme weit über die Vorgaben der EU-Verordnung hinausgegangen. Allerdings wurde durch einen Änderungsantrag des Innenausschusses der Katalog zu den Erhebungsmerkmalen der Gebäude- und Wohnungszählung ergänzt. Die bereits aus dem Zensusvorbereitungsgesetz bekannten Merkmale für Wohnungen: Art der Nutzung, Fläche der Wohnung und Anzahl der Räume, wurden um die Punkte Leerstandsgründe, Leerstandsdauer und Nettokaltmiete erweitert. Bei Gebäuden ist das Merkmal Heizungsart mit dem Zusatz Energieträger hinzugekommen.

Die 3.000 Mitglieder der DDIV-Landesverbände werden bei der Umsetzung des Zensus unterstützt und erhalten in den nächsten Wochen und Monaten entsprechende Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus empfiehlt der DDIV Unternehmen, die von den zuständigen Landesstatistikämtern noch nicht angeschrieben wurden, diese zu kontaktieren und erste Informationen auszutauschen.

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