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Steuerliche Förderung für energetische Sanierung

Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern zu wollen. Das Vorhaben ist bislang noch nicht umgesetzt worden, nun hat aber Bundesbauminister Horst Seehofer in Aussicht gestellt, dies in die Beratung des Klimakabinetts einzubringen.

Das Klimakabinett hat im April 2019 die Arbeit aufgenommen (» der DDIV berichtete). Unter dem Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen die beteiligten Minister Vorschläge zum Erreichen der Klimaziele zusammentragen. Der Rheinischen Post sagte Seehofer in einem Interview: „Ich werde dem Klimakabinett vorschlagen, die Sanierung von Altbauten in mehreren Schritten steuerlich absetzbar zu machen. Der Altbaubestand hat das größte Potenzial der CO2-Reduzierung. Mit sanierten Häusern könnten wir unseren CO2-Ausstoß um zwei Drittel verringern.” Es gäbe viele Teile des Hauses, die man energetisch sanieren könne. Da die wenigsten Hausbesitzer alles auf einmal finanzieren könnten, seien Steuervergünstigungen in verschiedenen Sanierungsabschnitten denkbar. Als Fördervolumen nennt der Bundesbauminister einen Umfang von ein bis zwei Milliarden Euro.

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Erstmals seit 14 Jahren sinkende Mieten

Das Marktforschungsunternehmen F+B aus Hamburg hat am 8. Mai 2019 Ungewohntes verkündet: Erstmals seit 2005 seien die Mieten bei Neuverträgen gesunken. In derselben Ausgabe des F+B-Wohn-Index Deutschland erklärt das Analysehaus allerdings auch, dass die Wachstumsdynamik in der Gesamtschau des Wohnimmobilienmarktes ungebrochen sei.

Im Vergleich zum letzten Quartal des Jahres 2018 sind die Wohnungsmieten bei neuen Vertragsabschlüssen im ersten Quartal 2019 bundesweit um 0,3 Prozent zurückgegangen. Ob sich dieser Trend in der Zukunft fortsetzt, bleibt abzuwarten. Bei den Bestandsmieten gab es ein leichtes Plus von 0,4 Prozent im Vergleich der Quartale 04/2018 und 01/2019. Stellt man die Zahlen der Quartale 01/2018 und 01/2019 gegenüber, sind die Bestandsmieten um insgesamt 1,4 Prozent gestiegen.

Ein Blick auf die Kaufpreise für Immobilien zeigt, dass insbesondere die Preise für Eigentumswohnungen zugelegt haben. Sie weisen im Vergleich der beiden Quartale 04/2018 und 01/2019 eine Steigerung von 2,1 Prozent auf. Die Kaufpreisentwicklung im Eigentumswohnungssegment setzt sich damit auf Platz eins und liegt deutlich vor der Preissteigerung für Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Vergleich der Quartale 01/2018 und 01/2019 haben die Preise von Eigentumswohnungen sogar um 6,2 Prozent zugelegt. Die Ergebnisse der Studie können Sie hier einsehen: » F+B-Wohn-Index Deutschland.

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