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Wohnungseigentümer sprechen sich für Rundum-Erneuerung des WEG aus

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) führt aktuell eine bundesweite Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch. Laut ersten Ergebnissen gaben 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WIE) befragt derzeit bundesweit Wohnungseigentümer zur geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Demnach gaben laut ersten Ergebnissen 82 Prozent der bislang befragten 3.100 Wohnungseigentümer an, dass sie eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich erhalten. Das deckt sich mit den Forderungen des DDIV, der seit langem auf eine umfassende Reform des WEG drängt. Der DDIV als Sprachrohr der deutschen Immobilienverwalter fordert im Rahmen einer WEG-Reform unter anderem Mehrhausanlagen/Unter-gemeinschaften gesetzlich zu regeln, die Vermietung von Sondereigentum durch eine Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu vereinfachen, die Gestaltung der Jahresabrechnung zu regeln, Sondernutzungsrechte ausführlicher zu normieren, die Voraussetzungen, unter denen Zusatzvergütungen für den Verwalter zulässig sind, zu schärfen und § 49 Abs. 2 WEG, wonach das Gericht dem Verwalter bei grobem Verschulden Prozesskosten auferlegen kann, abzuschaffen.

Zudem fordert der DDIV, bei der Neugestaltung des WEG auch die Digitalisierung zu berücksichtigen und die ausschließlich elektronische Archivierung von Unterlagen zu erlauben. Außerdem will der Verband nach wie vor die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter.

Gegen politischen Bestrebungen einzelne Änderungen am WEG vorzuziehen, hatte der DDIV erfolgreich interveniert und die Zusage aus der Regierungskoalition erhalten, dass es einen Gesamtentwurf zur WEG-Reform geben wird. Mit dem Abschlussbericht einer eigens dafür gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird bis zum Herbst gerechnet, mit einem Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020.

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Wirtschaftsweise schlagen Anreize zur Modernisierung von Heizungsanlagen vor

Die Wirtschaftsweisen haben sich in ihrem Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ für eine Verteuerung des Heizens und der Warmwasserbereitung ausgesprochen. Dadurch könnte eine Verminderung des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Gleichzeitig wird empfohlen, die dadurch eingenommen Mittel an die Verbraucher, beispielsweise durch die Senkung der Stromsteuer, zurückzuführen und auch Anreize für Vermieter zu schaffen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen.

Ein Preis für CO2 setzt Anreize für Unternehmen und Haushalte, durch entsprechendes Verhalten und geeignete Investitionen in Ausrüstungen weniger CO2 freizusetzen, heißt es in dem Gutachten. Um die Anreize für die dafür nötigen Investitionen zu erhöhen, sollten daher zielgerichtete begleitende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Angeregt werden Förderungen zur Anschaffung emissionsärmerer Ausstattungen, zum Beispiel in Form von Prämien für den Austausch von Heizungen. Im Gebäudebereich sollen so Vermieter für entsprechende Maßnahmen in ihren Objekten motiviert werden. Dazu gehört insbesondere die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die der DDIV gemeinsam mit anderen Verbänden in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesbauminister Horst Seehofer und Finanzminister Olaf Scholz im April diesen Jahres eingefordert hatten. Bislang sind dafür in den vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerten für den Bundeshaushalt 2020 jedoch keine Mittel vorgesehen.

Die Wirtschaftsweisen weisen zudem darauf hin, dass aufgrund des großen Anteils an Mietwohnungen in Deutschland die Anreize so gestaltet sein müssen, dass Sanierungsmaßnahmen auch für Vermieter wirtschaftlich sind. Denn diese senken letztlich die Nebenkosten der Mieter, ohne davon selbst zu profitieren. Mietrechtliche Einschränkungen könnten es für Vermieter zusätzlich unattraktiv machen, in eine energetische Sanierung ihrer Wohnungen zu investieren. Daher ist es notwendig, die Interessen von Vermietern und Mietern beim Klimaschutz in Einklang zu bringen und die Kosten gerecht zu verteilen. Eine Verlagerung allein auf die Wohnungseigentümer lehnt der DDIV ab.

Derzeit sind in etwa 300.000 Wohnungen hierzulande veraltete raumluftunabhängige Gasetagenheizungen, so genannte C4-Heizgeräte, verbaut. Diese Geräte genügen nicht den Anforderungen zur Energieeffizienz der Verordnung Nr. 813/2013 und sind daher nicht mehr am Markt erhältlich. In tausenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) drohen dadurch in den kommenden Jahren rechtliche und finanzielle Probleme: Havariert nur ein einziges Gerät an einem Strang, muss in der Regel die komplette Abgasanlage umgerüstet werden.

Der DDIV hat daher zuletzt den Vorschlag an das Bundeswirtschaftsministerium gerichtet, eine Abwrackprämie für C4-Heizgeräte einzuführen. Dadurch ließe sich die Hemmschwelle für Wohnungseigentümer senken und für Immobilienverwalter ein Anreiz schaffen, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

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