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Sanierungsobjekte im Aufwind – Investoren entdecken Energieklasse H neu

Lange galten Gebäude mit niedriger Energieeffizienz als schwer vermittelbar. Hohe Betriebskosten und gesetzliche Vorgaben zur energetischen Sanierung hatten das Kaufinteresse spürbar gedämpft. Nun könnte sich das Blatt wenden: Die von der neuen Bundesregierung angekündigte Abschaffung zentraler Teile des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) lässt Investoren und potenzielle Eigentümer wieder verstärkt auf sogenannte „unsanierte“ Immobilien blicken.

Vor allem Paragraf 71 GEG, der bislang eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen festschrieb, hatte viele Käufer abgeschreckt. Künftig soll das Gesetz technologieoffener, flexibler und praxisnäher gestaltet werden. Dies eröffnet neue Spielräume bei der Sanierungsplanung und senkt Einstiegshürden – besonders für Objekte mit den Effizienzklassen F bis H.

Während private Kaufinteressenten derzeit noch zurückhaltend reagieren, positionieren sich professionelle Investoren bereits neu. Unter dem Begriff „manage to green“ etabliert sich eine Strategie, bei der gezielt energetisch schwache Objekte erworben und systematisch modernisiert werden. Fokus liegt dabei auf Dämmung, neuen Heizsystemen sowie umfassender Innensanierung. Unterstützt wird dieses Vorgehen durch staatliche Förderprogramme, die auch künftig Bestandteil der Sanierungspolitik bleiben sollen – wenn auch in verschlankter Form.

Doch nicht nur die Flexibilisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen treibt den Markt. Auch die schiere Masse an sanierungsbedürftigen Objekten ist ein Faktor: Etwa 60 Prozent des Gebäudebestands in Deutschland ist über 45 Jahre alt. Ohne die Revitalisierung dieses Segments lässt sich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht decken.

Für Verwalter bedeutet diese Entwicklung: Der Beratungsbedarf steigt. Wer künftig in energetisch schwache Objekte investiert, benötigt klare Fahrpläne – vom baulichen Zustand über den individuellen Sanierungsfahrplan bis hin zur Fördermittelauswahl. Die Branche muss darauf vorbereitet sein, professionell zu begleiten, wenn aus Problemimmobilien wieder gefragte Wohnobjekte werden. Entscheidend wird sein, potenziellen Erwerbern Sicherheit in der Umsetzung zu bieten – wirtschaftlich wie regulatorisch.

“Sanierungsobjekte im Aufwind – Investoren entdecken Energieklasse H neu” erschien im Newsletter 05-2/2025

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Erfolgreich abgewendet: „Gebäude-TÜV“ für Wohngebäude vom Tisch

Die Immobilienwirtschaft kann einen wichtigen Erfolg verzeichnen: Der Normentwurf „DIN 94681 – Verkehrssicherheitsprüfung für Wohngebäude“, vielfach als „Gebäude-TÜV“ kritisiert, wurde Anfang Mai vom zuständigen DIN-Ausschuss offiziell zurückgezogen. Damit entfällt auch die geplante Einspruchsberatung – der Normungsprozess ist beendet.

Die Norm hätte regelmäßige Prüfpflichten für bauliche Bestandteile wie Treppengeländer, Brüstungen oder Dachrinnen eingeführt, teilweise in jährlichen Intervallen. Trotz ihres formal „empfehlenden“ Charakters war absehbar, dass Gerichte, Versicherungen und Behörden die Norm in der Praxis als bindend interpretieren würden. Eine faktische Pflicht ohne gesetzliche Grundlage hätte sich etabliert – mit weitreichenden Folgen für Eigentümer und Verwalter.

Der VDIV Deutschland hatte gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) fristgerecht Einspruch gegen den Entwurf eingelegt. Die im Einspruch formulierten Kernkritiken stießen offenbar auf breite Zustimmung: fehlende gesetzliche Grundlage, versteckte Pflichtenverlagerung, erheblicher Mehraufwand, keine wirtschaftliche Folgenabschätzung und die drohende Etablierung einer Scheinpflicht durch die Hintertür.

Die Entscheidung zum Rückzug zeigt, dass strategisch platzierte Verbandsarbeit Wirkung entfaltet. Bereits 2022 konnte der VDIV erfolgreich die Einführung einer Norm zur WEG-Abrechnung verhindern. Mit der aktuellen Verhinderung eines „Gebäude-TÜV“ folgt ein weiterer Erfolg gegen die ausufernde Bürokratisierung der Branche. Gerade in Zeiten, in denen die Bundesregierung unter Bundeskanzler Merz dem Bürokratieabbau eine zentrale Rolle im Koalitionsvertrag einräumt, ist dieses Ergebnis ein wegweisendes Signal.

„Wer Bürokratie abbauen will, muss auch bereit sein, überflüssige Normierungsprojekte zu stoppen. Wir freuen uns, dass unsere Einwände gehört wurden – Eigentum muss verwaltbar und bezahlbar bleiben.“ kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

“Erfolgreich abgewendet: „Gebäude-TÜV“ für Wohngebäude vom Tisch” erschien im Newsletter 05-2/2025

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