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Bußgelder für Verstöße gegen Berliner Mietendeckel

Am 17. April wurden die konkreten Bußgeld-Vorschriften zum Berliner Mietendeckelgesetz als “Ausführungsvorschriften zum Gesetz zur Mietenbegrenzung″ im Amtsblatt veröffentlicht. Danach werden Verstöße mit Bußgeldern zwischen 250 und 2.000 Euro geahndet. Nach Angaben des Berliner Mietervereins umgeht eine „erhebliche Anzahl″ von Vermietern das neue Gesetz mittels sogenannter Schattenmieten. Die Ordnungswidrigkeiten werden von den Bezirksämtern verfolgt.

Der Bußgeld-Katalog sieht für kleinere Verstöße ein Bußgeld von mindestens 250 Euro pro Wohnung vor – solange der Verstoß fahrlässig begangen wird. Handelt es sich um vorsätzliches Verhalten, werden bis zu 2.000 Euro fällig. Verletzt der Vermieter seine Auskunftspflichten gegenüber Bestandsmietern, gegenüber einem Interessenten bei Neuvermietung oder gegenüber der Behörde auf Nachfrage, so kostet das zwischen 250 und 1.500 Euro. Ein Vermieter, der zu hohe Miete fordert oder entgegennimmt, muss zwischen 500 und 2.000 Euro berappen. Wer eine Wohnung nach einer Modernisierung neu vermietet und die Modernisierung nicht transparent gegenüber der Investitionsbank Berlin (IBB) darstellt, muss bis zu 1.500 Euro, mindestens aber 250 Euro zahlen

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof muss über Volksbegehren zu Mietenstopp entscheiden

Das bayerische Innenministerium hält das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp″ für rechtswidrig. Es hat den Gesetzentwurf des Aktionsbündnisses dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung übergeben. Der muss nun innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob das Volksbegehren dennoch zulässig ist. Nach Auffassung des Innenministeriums darf der Freistaat einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln, da die erforderliche  Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht ausschließlich beim Bund liegt.

Der Bund habe im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung bereits abschließende Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch getroffen, so das Ministerium weiter. Insoweit bleibe kein Raum für die Festsetzung eigener landesgesetzlicher Mietpreisgrenzen. Es dürften weder weitergehende noch andere Regelungen geschaffen werden.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hingegen argumentieren, es ändere nicht das Mietrecht, sondern regle das Wohnungswesen. Seit der Föderalismusreform seien dafür allein die Länder zuständig.

Anfang März hatten die Initiatoren – darunter Mietervereine, der DGB, SPD und Linke – dem Bayerischen Innenministerium einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens „#6 Jahre Mietenstopp″ eingereicht, zusammen mit 33.500 bestätigten Unterschriften. Nach eigenen Angaben hatten sie insgesamt mehr als 52.000 Unterschriften gesammelt – etwa doppelt so viele, wie notwendig gewesen wären. Ziel ist der Erlass eines Gesetzes zur Begrenzung der Miethöhe in den 162 bayerischen Kommunen, die laut einer Verordnung der Staatsregierung von Wohnungsmangel betroffen sind. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Mieten in bestehenden Verträgen sechs Jahre lang einzufrieren.

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