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Erleichterungen bei Besichtigungen

Explizit verboten waren Besichtigungen von Kauf- oder Mietobjekten in den vergangenen Wochen zwar nicht, doch haben die Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen Begehungen erheblich erschwert. Im Zuge der Lockerungen der Vorsichtsmaßnahmen können die Verwaltungen, die in der Vermittlung tätig sind, aufatmen: Makler, Vermieter oder Verkäufer – also “haushaltsfremde″ Kontaktpersonen – dürfen zusammenlebenden anderen Personen ihre Vermarktungsobjekte wieder zeigen. Die zulässige Teilnehmerzahl variiert von Bundesland zu Bundesland.

Aufgrund der Abstandsgebote sollten vorrangig Einzelbesichtigungen stattfinden. Massenbesichtigungen bleiben verboten. Bei den Begehungen müssen Anbieter und Interessenten die vom Bundesarbeitsministerium vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Eine bundesweite Maskenpflicht gilt zwar nur für Bereiche, in denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Doch zum Schutz aller Beteiligten spricht nichts dagegen, bei Besichtigungen einen Nasen- und Mundschutz zu tragen. Für einen Desinfektionsspender an der Wohnungstür wird manch ein Interessent dankbar sein. Die Reinigungsintervalle der Räumlichkeiten sollen an die Häufung der Begehungen angepasst und gegebenenfalls verkürzt werden. Alle notwendigen Informationen werden am besten nicht in gedruckter Form oder gar in einer Materialmappe zur Verfügung gestellt, sondern im Vorfeld der Besichtigung elektronisch übermittelt. Das ermöglicht zugleich eine effiziente Begehung.   

Für Interessenten, die möglicherweise aus Angst nicht persönlich zur Besichtigung kommen wollen, kann der Anbieter eine virtuelle Besichtigung durchführen und damit auch sein persönliches Risiko minimieren. Viele Fragen können auch per Telefon oder im Rahmen einer Videokonferenz geklärt werden.

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Ausbau der Ladeinfrastruktur

Für die Mobilitätswende ist die private Ladeinfrastruktur entscheidend, da die Leute bequem zuhause laden möchten. Aus Sicht des VDIV könnte der derzeit schleppende Ausbau durch Fördermittel besonders für Eigentümergemeinschaften beschleunigt werden. In der öffentlich zugänglichen Infrastruktur vermeldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) immerhin stetiges Wachstum.

Im BDEW-Ladesäulenregister  sind aktuell 27.730 öffentlich zugängliche Ladepunkte verzeichnet, davon 14 Prozent Schnelllader. Das entspricht einem Zuwachs von 16 Prozent innerhalb der ersten vier Monate des Jahres. Die nun vorhandenen Ladepunkte reichen für etwa 440.000 elektrisch betriebene Fahrzeuge. Aktuell sind in Deutschland rund 280.000 E-Autos und Plug-in-Hybride gemeldet. Aus Sicht des Branchenverbandes ist die bundesweite Abdeckung ist somit sehr gut – zumal 85 Prozent der Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden.

Wichtig sei in diesem Kontext, dass die Europäische Union an den beschlossenen CO2-Flottengrenzwerten festhält, so der BDEW. Die in Deutschland gewährten Kaufprämien müssten sich zudem weiterhin daran orientieren, dass sie Anreize für den Umstieg auf klimaschonende Fahrzeuge setzen.

Die Plattform » www.ladesaeulenregister.de dient der Erfassung der in Deutschland vorhandenen öffentlichen und teilöffentlichen Ladepunkte. Ladesäulenbetreiber finden hier auch Informationen zum technischen Aufbau, der Fördermittelvergabe und den Meldepflichten.

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