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EXPO REAL 2019 – Wohnen und Digitalisierung waren zwei der Hauptthemen

Mit fast 46.800 Teilnehmern aus 76 Ländern hat die EXPO REAL in München einmal mehr ihren Stellenwert als internationaler Branchentreff unterstrichen. Ein Wachstumsmotor der diesjährigen Messe waren Technologieunternehmen. Zugleich bildete bezahlbares Wohnen eines der zentralen Themen. Der VDIV Deutschland war auf Europas größter Immobilienmesse ebenfalls vertreten.

Die angespannte Lage auf vielen Wohnungsmärkten deutscher Ballungszentren sowie die Diskussionen um Mietendeckel, Mietpreisbremse und mögliche Enteignungen haben das Thema bezahlbares Wohnen in das Zentrum des politischen Fokus gerückt. Das war auf der EXPO REAL zu spüren. Daher zog die Diskussionsrunde mit VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler, weiteren Verbandsvertretern der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin Mieterbund Bayern, zahlreiche Zuhörer an. Moderiert von Dirk Labusch, Chefredakteur von „Die Immobilienwirtschaft”, stand die provokative Behauptung im Raum, dass der Vermieter immer als „Prügelknabe” herhalten müsse. Dass dem nicht so ist, sondern Vermieter, Immobilienverwalter und Mieter eine Gemeinschaft bilden, die respektvoll mit- und nicht gegeneinander agieren sollte, war letztendlich aber Konsens der lebendigen Gesprächsrunde.

Digitalisierung gewinnt an Fahrt

Ein weiteres bestimmendes Thema der diesjährigen EXPO REAL war die Digitalisierung. Dabei wurde deutlich, dass Digitalisierungsstrategien mitten in der Branche angekommen sind und sich mehr und mehr auch in den Budgets der Unternehmen widerspiegeln. Das Gebot der Stunde lautet dabei Standardisierung der Daten, Kollaboration und Datenaustausch, damit die intelligente Auswertung von Daten effizient angewandt werden kann. Welchen Stellenwert die Digitalisierung in der gesamten Immobilienwirtschaft einschließlich der Verwaltungsunternehmen inzwischen einnimmt, zeigte eine eigens neu eröffnete siebente Halle der Messe: Mehr als 60 Start-ups und viele weitere junge Technologie-Unternehmen mit Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette präsentierten hier ihre Produkte und Lösungsansätze. Sie nutzten dabei die Gelegenheit, mit potenziellen Partnern ins Gespräch zu kommen.

Wie wichtig dieser Dialog für beide Seiten ist, hat der VDIV in der eigenen Praxis erlebt. Als Interessenvertretung der Immobilienverwaltungen hat er es sich zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung in der Branche aktiv zu begleiten und zu fördern, indem Hemmnisse und Chancen aufgedeckt sowie Pilotprojekte angestoßen werden. Zu diesem Zweck gründete er die AG Digitalisierung, in der ERP-Softwarehersteller, PropTech- und Abrechnungsunternehmen gemeinsam mit Verwaltungsunternehmen drängende Fragen der Immobilienverwaltung von morgen eruieren. Ein wesentlicher Faktor für den erfolgreichen Ausbau der Digitalisierung in der Branche ist die Etablierung eines einheitlichen Branchenstandards für den Datenaustausch. Daher lässt der VDIV derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellen, um zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein einheitlicher Branchenstandard in der Praxis erfolgversprechend ist.

Die nächste EXPO REAL findet vom 5. bis 7. Oktober 2020 statt.

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Neue Regelungen zu Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist in Hessen in Kraft getreten

In Hessen wurde zum 8. Oktober 2019 die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in 13 Städten und Gemeinden gesenkt; gleichzeitig gilt in elf Kommunen wieder ihre reguläre Höhe von 20 Prozent innerhalb von drei Jahren. Außerdem wurde die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen räumlich und zeitlich ausgedehnt.

In 31 hessischen Orten gilt bereits seit 28. Juni 2019 eine verschärfte Verordnung zur Mietpreisbremse für neu abgeschlossene Mietverhältnisse. In einer weiteren Bestimmung wurde jetzt festgelegt, dass in denselben Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gilt. Regulär sind 20 Prozent.

Eine frühere Verfügung, die 29 Kommunen erfasste, ist am 17. Oktober ausgelaufen (» der VIDIV berichtete). Bei der Absenkung der Kappungsgrenze sind 13 Städte und Gemeinden neu auf der Liste, unter anderem Eschborn, Heusenstamm und Obertshausen. Elf Kommunen, die bisher von einer Absenkung der Kappungsgrenze erfasst waren, fallen heraus. Darunter sind Gießen, Rüsselsheim und Hanau. Hier gilt wieder die reguläre Kappungsgrenze von 20 Prozent.

Verlängerte Kündigungssperrfrist in mehr hessischen Kommunen

Bisher bestand nur in neun Städten und Gemeinden eine verlängerte Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Jetzt gilt sie für alle 31 Städte und Gemeinden, die auch von der Mietpreisbremse und der Absenkung der Kappungsgrenze erfasst sind. Sie wird für Veräußerungen nach dem 31. August 2019 von fünf auf acht Jahre verlängert. Bundesweit gilt eine Frist von drei Jahren.

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