Posts Tagged Immobilien News - Seite667

Geringe Wohneigentumsquote in Deutschland – Baukindergeld stark nachgefragt

Trotz eines in den vergangenen zehn Jahren sehr stark gestiegenen Umsatzes beim Kauf und Verkauf von Immobilien gehört Deutschland bei der Wohneigentumsquote weiterhin zu den Schlusslichtern in Europa. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (» BT-Drs. 19/12955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (» BT-Drs. 19/11623) hervor.

Danach stieg der Umsatz mit Immobilien zwischen 2008 und 2016 von 131 auf 237,5 Milliarden Euro jährlich. Im selben Zeitraum erhöhte sich die Summe der jährlichen Immobilientransaktionen von 817.000 auf rund eine Million. Trotzdem gehörte Deutschland mit einer Wohneigentumsquote von 51,4 Prozent im Jahr 2017 vor dem Schlusslicht Schweiz mit 41,3 Prozent zu den Ländern mit der niedrigsten Wohneigentumsquote in Europa. Auf den Plätzen davor rangierten Österreich (55 Prozent), Dänemark (62,2 Prozent) und Frankreich (64,4 Prozent). Spitzenreiter mit über 90 Prozent sind Rumänien, Kroatien und die Slowakei.

Weiter heißt es, dass sich laut Daten des Immobilienmarktberichts 2017 des Arbeitskreises der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) der Anteil von Wohnimmobilien an allen Immobilientransaktionen von 62 Prozent (2009) auf 72 Prozent (2016) erhöht hat. Dagegen ist ihr Anteil am Umsatz im selben Zeitraum von rund 67 Prozent auf etwa 66 Prozent leicht zurückgegangen.

Gefragt wurde auch, wie erschwinglich Wohnimmobilien gemessen am Verhältnis der Immobilienpreise zu den verfügbaren Einkommen in den städtischen Gebieten sind und welche Auswirkungen des 2019 eingeführten Baukinderkindergeldes spürbar sind. Hierbei zieht die Bundesregierung eine positive Zwischenbilanz: Seit Programmstart am 18. September 2018 sind bis Ende Juli 2019 rund 124.000 Anträge mit einem Volumen von rund 2,6 Mrd. Euro gestellt worden (Stand: 31. Juli 2019). Rund 55.000 Anträge wurden bis dahin positiv entschieden und Auszahlungen veranlasst.

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden erleichtern, den Erwerb von Wohneigentum zu finanzieren. Pro Kind erhalten sie 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro. Mehr als 30 Prozent der geförderten Kinder sind laut Bundesregierung unter zwei Jahren.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bundesregierung bringt Klimaschutzprogramm auf den Weg

Das Bundeskabinett hat ein 172-seitiges » Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen, mit dem Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen soll. Dazu gehört es, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu reduzieren. Bestandteil der Maßnahmen sind unter anderem eine Bepreisung des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) sowie Fördermaßnahmen und gesetzliche Standards für mehr Innovationen und Investitionen.

CO2 erhält zugewiesenen Preis

Wie bereits im Rahmen des europäischen Emissionshandels für andere Sektoren geregelt, wird CO2 auch für die Bereiche Verkehr und Gebäude ein Preis zugeordnet. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Der Einstiegspreis wird bei 10 Euro pro Tonne liegen und dann ansteigen (» der VDIV berichtete).

Förderungen im Bereich Bauen und Wohnen

Die Bundesregierung will energetische Sanierungsmaßnahmen wie Heizungstausch, Einbau neuer Fenster, Dämmung von Dächern und Außenwänden ab 2020 steuerlich fördern (» der VDIV berichtete). Zusätzlich werden die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme um zehn Prozent erhöht. Sozialen Härten für Mieter, die durch umlagefähige Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme oder energetische Sanierungen entstehen können, will man mit einer Erhöhung des Wohngeldes um zehn Prozent begegnen.

Ausbau von Ladesäuleninfrastruktur für Elektromobilität

In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen. Da die meisten Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz stattfinden, ist vorgesehen, die private und gewerbliche Ladeinfrastruktur ebenfalls durch eine Kaufprämie zu fördern. Zusätzlich hält das Papier fest, die damit verbundenen Vorschriften im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht zu vereinfachen. Der VDIV Deutschland erwartet, dass dies nicht als Einzelmaßnahme erfolgt, um die für 2020 geplante umfassende WEG-Reform dadurch nicht zu gefährden (» der VDIV berichtete).

Bürger sollen entlastet werden

Die Bundesregierung senkt mittelfristig die Stromkosten. Dabei gilt: Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden die EEG-Umlage oder einzelne Fördertatbestände und andere staatlich induzierte Preisbestandteile wie Netzentgelte und Umlagen schrittweise aus den daraus erzielten Einnahmen bezahlt.

Umsetzung

Das Programm muss vom Bundestag beschlossen werden. Die Minderungsziele pro Jahr aus dem „Klimaschutzplan 2050” werden gesetzlich festgeschrieben, der Fortschritt zwölfmonatlich ermittelt und durch einen Expertenrat begleitet. Zusätzlich überprüft das Klimakabinett die Wirksamkeit der Maßnahmen. Erfüllt ein Sektor seine Ziele nicht, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.

Finanzierung

Alle Einnahmen aus dem Programm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürger zurückgegeben. Die geplanten Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan 2020 des Energie- und Klimafonds aufgenommen, der zentrales Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz bleibt. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung und hofft, damit weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen anzustoßen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular