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Bis zu 300 Euro Unterschied bei jährlichen Mietnebenkosten

Ein Zwei-Personen-Haushalt zahlt durchschnittlich 1.730 Euro im Jahr für Wasserverbrauch, Abwasserentsorgung, Strom und Heizung. Hinter diesem Durchschnittswert der Mietnebenkosten verbergen sich allerdings erhebliche Unterschiede, so eine Analyse der IoT-Plattform Conrad Connect in den 30 größten Städten Deutschlands. Danach fallen die Nebenkosten insgesamt in Bielefeld am höchsten, in Düsseldorf am geringsten aus.

Conrad Connect hat auch die einzelnen Posten unter die Lupe genommen. Für Trinkwasser und dessen Entsorgung zahlen Chemnitzer mit rund 490 Euro pro Jahr am meisten, Kölner mir rund 230 Euro im Jahr am wenigsten. In Hamburg haben die Haushalte mit rund 860 Euro jährlich die höchste finanzielle Aufwendung für Strom. In Hannover fällt die Stromrechnung mit knapp 700 Euro im Städtevergleich am niedrigsten aus. Heizen ist in Bielefeld mit rund 670 Euro im Jahr am teuersten, in Berlin mit circa 510 Euro am günstigsten.

Grundlage der Untersuchung waren für den Wasserverbrauch sowie die Kosten für Trinkwasser und Versorgung die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Stadtwerke der jeweiligen Städte. Für die Heiz- und Stromkosten wurde das Ergebnis des günstigsten Anbieters für 2.400 Kilowattstunden auf dem Vergleichsportal Verivox verwendet. Zudem sind die Ergebnisse der Heizkosten der Durchschnitt der Werte für eine Wärmepumpe sowie eine Speicherheizung. 

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Zwischenstand zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

Ende 2018 hat das Parlament der Europäischen Union den Europäischen Kodex für Telekommunikation (EECC) verabschiedet. Das umfangreiche Gesetzespaket soll das Telekommunikationsrecht in den Mitgliedsstaaten vollständig neu ordnen. Es sieht unter anderem verringerte Regulierungen bei Glasfaseranschlussnetzen vor. EU-weit muss die Richtlinie bis zum 20. Dezember 2020 umgesetzt werden. In Deutschland soll das im Rahmen einer großen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geschehen. Ein ursprünglich für Ende 2019 angekündigter Entwurf befindet sich immer noch in der Ressortabstimmung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Grund für die Verzögerungen sind offenbar Streitigkeiten rund um die Beteiligung des chinesischen Netzausrüsters Huawei am Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes. Für die Telekommunikationsbranche schrumpft der Zeitraum für die technische Umsetzung der Regelungen damit zusehends. Verbände und Unternehmen drängen auf Übergangsfristen, die über den von der Europäischen Union vorgegebenen Stichtag hinausgehen. Bis zum Jahr 2025 soll der flächendeckende Ausbau eines Gigabit-Datennetzes vollzogen sein.

Im Zuge der TKG-Novelle wird auch über eine Änderung der Betriebskostenverordnung (BetrKV) diskutiert (» der VDIV berichtete). Nach § 2 Ziffer 15b BetrKV können Eigentümer bislang die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze sichern und die Kosten der Kabelnetzbetreiber als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. In der Umlagefähigkeit sehen DSL-Anbieter, allen voran die Deutsche Telekom, eine Wettbewerbsverzerrung. In der seit Jahren andauernden Debatte wissen sie die Monopolkommission an ihrer Seite.

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