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Zwischenbilanz der Baulandkommission

Vor knapp 15 Monaten haben die Mitglieder der Kommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik (Baulandkommission)” ihre Handlungsempfehlungen vorgestellt, wie möglichst schnell zusätzliches Bauland an den Markt gebracht und der Wohnungsbau beschleunigt werden kann. Nun wurde in Berlin eine Zwischenbilanz gezogen. Volkmar Vogel, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, betonte, die bauland- und liegenschaftspolitischen Aktivitäten seien auf allen föderalen Ebenen intensiviert worden. Die Mobilisierung von Bauland erfordere jedoch das Ineinandergreifen vieler einzelner Maßnahmen mit unterschiedlichen Zeithorizonten.

Ein Ergebnis der Arbeit der Baulandkommission ist der vom BMI vorgelegte Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. Er beinhaltet unter anderem Anpassungen und Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Sie sollen eine aktive kommunale Bodenpolitik erleichtern.

Als weitere Resultate benennt das Bundesministerium diverse Neuerungen, welche die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) betreuten Liegenschaften betreffen: Für entbehrliche Bundesgrundstücke der BImA wurden die Verfahren, Konditionen und Preisabschläge weiter auf die Bedürfnisse der Kommunen und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet. Die bisher nur für die BImA geltende Verbilligungsrichtlinie ab dem 1.1.2020 – für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus – ist auch auf das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) übertragen worden.

Die verstärkte Information, Beratung und Personalschulung von Kommunen, die Einführung der Grundsteuer C, die es den Kommunen ermöglicht, für unbebaute, aber baureife Grundstücke einen höheren Grundsteuerhebesatz festzusetzen und damit einen Anreiz zur Bebauung zu setzen, sowie die Unterstützung der Länder bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens und im Rahmen der Novellierung des Wertermittlungsrechts sind aus Ministeriumssicht ebenfalls auf die Empfehlungen der Baulandkommission zurück zu führen.

Vertreter der Immobilienwirtschaft übten teils scharfe Kritik. Die Umsetzung der Impulse der Baulandkommission erfolgt aus ihrer Sicht zu langsam.

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Kabinett beschließt Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Bundesregierung hat mit der lange erwarteten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eines der großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Der nun vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Strom hierzulande bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.

Diese Ziele sollen unter anderem durch den beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen sowie die Digitalisierung der Stromnetze erreicht werden. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien allerdings erst rund 50 Prozent. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau insbesondere von Windparks in den vergangenen Jahren erschwert. Die Akzeptanz für die Anlagen soll künftig erhöht werden, indem Kommunen und Bürger finanziell stärker von Windrädern in der Nachbarschaft profitieren. Aus Sicht der Kritiker der Gesetzesnovelle sind die gesteckten Ausbauziele zu gering.

Neben der EEG-Novelle 2021 hat das Kabinett auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetzt verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorhaben bedingen einander, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss.

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass sie zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind » hier zu finden.

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