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Bundeshaushalt 2021 und Finanzplan bis 2024 vorgelegt

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2021 und den Finanzplan bis 2024 beschlossen. Der Bundeshaushalt 2021 hat ein Gesamtvolumen von 413,4 Milliarden Euro – knapp 19 Prozent weniger als in diesem Jahr und dennoch mehr als 43 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Nach der Rekordverschuldung von 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr soll sich die Neuverschuldung 2021 auf 96,2 Milliarden belaufen.

Die Bundesregierung setzt darauf, den Corona-Folgen mit umfangreichen Investitionen zu begegnen und damit die Wirtschaft weiter anzukurbeln zu zukunftsfähig zu machen. Mit 55 Milliarden Euro in 2021 und jährlich rund 48 Milliarden Euro bis 2024 überschreiten die Investitionsausgaben das Vorkrisenniveau deutlich. Einige Beispiele: Sowohl in die Förderung von Künstlicher Intelligenz und von Quantentechnologie sowie in zukunftsfähige Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G sollen bis 2024 jährlich jeweils zwei Milliarden Euro fließen. Für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind in 2021 drei Milliarden Euro vorgesehen, für den Kita-Ausbau weitere 500 Millionen Euro. Bis 2024 sollen zusätzlich 1,5 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie sowie für Forschungs- und Entwicklungsausgaben in transformationsrelevante Innovationen zur Verfügung stehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen stabil bleiben, obwohl die Sozialausgaben im Verlauf der Pandemie stark angestiegen sind. Dafür erhält der Gesundheitsfonds im Jahr 2021 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro. Damit die Bundesagentur für Arbeit zukünftig handlungsfähig ist, werden unter anderem ihr gewährte Darlehen am Jahresende 2021 erlassen.

Trotz Neuverschuldung und Corona-Lasten – für den Großteil der Einkommensteuerzahler wird es ab Januar 2021 eine Entlastung geben, da der Soli wegfällt.

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Zensus: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verschiebung vor

Der Stichtag für die Durchführung des Zensus soll vom Mai 2021 um ein Jahr verschoben und die erforderliche Datenlieferung an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Sollte aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung erforderlich werden, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Bundesregierung begründet die Verschiebung damit, dass sich mit der Corona-Kreise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben haben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern sei Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen worden. Damit hätten die Vorbereitungsarbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Der VDIV Deutschland hatte sich in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine Verlegung des Zensus in das Jahr 2022 eingesetzt, da die notwendigen Vorbereitungen auch für viele Immobilienverwaltungen angesichts der Corona-Einschränkungen nicht zu meistern waren.

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