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VDIV-WBThek baut Lernangebot kontinuierlich aus

Seit 1. Oktober ist die VDIV-WBThek online. Wohnimmobilienverwalter erhalten in der Online-Bibliothek direkt am Arbeitsplatz Antworten auf zahlreiche Fragen der Verwalterpraxis – und sammeln „nebenbei“ Weiterbildungsstunden. Das Lernmaterial wird dabei kontinuierlich erweitert: In Kürze stehen selbstverständlich auch die ersten WBTs zur WEG-Reform zur Verfügung. VDIV-Mitglieder profitieren doppelt. 

Primäres Ziel des VDIV Deutschland und seiner Landesverbände war es, ein Angebot für Unternehmen zu schaffen, die ihre Weiterbildungspflicht noch nicht vollumfänglich erfüllt haben. Schließlich endet am 31. Dezember 2020 der erste 3-jährige Weiterbildungszeitraum für Verwalter, die bereits seit 2018 aktiv sind – und Geldbußen von 5.000 Euro drohen bei Nichterfüllung.

Deswegen stehen in der VDIV-WBThek bereits über 20 Stunden anrechenbare Weiterbildungsinhalte zur Verfügung. Zudem werden derzeit Lerneinheiten zum neuen WEG produziert – die ersten können Sie schon in Kürze nutzen. Gerade vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie ist dieses zusätzliche Angebot des VDIV von großer Relevanz für Immobilienverwaltungen.

Jedem Mitglied der Landesverbände wird bis Jahresende eine kostenlose Lizenz für die VDIV-WBThek zur Verfügung gestellt. Die Landesverbände haben hierzu alle Informationen erhalten und informieren Sie gern. Alle Informationen finden Sie auch in unserem » Flyer und auf www.vdiv.de/wbthek. Übrigens: Für jede weitere Lizenz erhalten VDIV-Mitglieder 80 Prozent Rabatt auf den Listenpreis – ein weiterer Mehrwert der Mitgliedschaft.

Die Online-Bibliothek wird selbstverständlich kontinuierlich mit weiteren Inhalten zu unterschiedlichen praxisrelevanten, MaBV-konformen Themen gefüllt. Die mehrminütigen Lerneinheiten werden verschiedenen Themengebieten zugeordnet: von den Grundlagen der Immobilienwirtschaft über kaufmännische, rechtliche und technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz bis hin zu Verwaltung von Wohneigentum und Mietobjekten. Wenn Sie Vorschläge zu Themen haben, die in einem WBT vermittelt werden sollen, informieren Sie uns gerne per E-Mail an » bildung@vdiv.de.

Immobilienverwaltungen können sich bequem über die Website des VDIV Deutschland in der WBThek anmelden:

» VDIV-WBThek für Mitglieder der VDIV-Landesverbände

» VDIV-WBThek für Nichtmitglieder

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EuGH bejaht Regulierung von Kurzzeitvermietung

Im Großraum Paris wie in allen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern in Frankreich gilt eine Genehmigungspflicht für die regelmäßige kurzfristige Vermietung von Wohnungen. Wer also Wohnraum auf Online-Plattformen wie Airbnb anbietet, braucht dafür eine Erlaubnis. Zwei Vermieter in Paris waren in diesem Zusammenhang zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und zur Vermietung ihre Wohnungen auf dem regulären Wohnungsmarkt verurteilt worden. Die Frage, ob diese Art der Regulierung rechtlich haltbar sei, beschäftigte nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). 

Die französischen Behörden hatten sich an die hohe Instanz gewandt, und die urteilte nun, dass die nationale Genehmigungspflicht durchaus im Interesse der Allgemeinheit sei, weil sie der „Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten“ vorbeuge.

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