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Starker Anstieg der Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser

Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts zeigen einen deutlichen Anstieg der Baugenehmigungen für den Wohnungsbau. Im September 2025 wurden 24.400 Wohnungen genehmigt, ein Plus von 59,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Ausschlaggebend ist ein außergewöhnlich niedriger Ausgangswert im September 2024, als mit 15.300 Wohnungen der niedrigste Monatsstand seit Januar 2012 registriert wurde.

Im Neubau verzeichnete die Statistik ein Plus von 80,1 Prozent auf 20.900 Einheiten. Die Genehmigungen für Umbauten bestehender Gebäude gingen hingegen leicht zurück, um 4,9 Prozent auf 3.500 Wohnungen. Bereits im Juli und August hatten die Zahlen einen deutlichen Aufwärtstrend erkennen lassen.

Von Januar bis September 2025 wurden insgesamt 175.600 Wohnungen genehmigt, ein Zuwachs von 11,7 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Besonders dynamisch entwickelte sich der Neubau mit 142.600 Einheiten. Einfamilienhäuser legten um 17,4 Prozent auf 33.300 Wohnungen zu, Mehrfamilienhäuser um 13 Prozent auf 93.100 Wohnungen. Rückgänge gab es lediglich bei Zweifamilienhäusern. Wohnheime verzeichneten dagegen ein starkes Plus von 55,9 Prozent.

Während die Bauministerin verstärkt auf die Nutzung von Dachflächen im Einzelhandel sowie auf Aufstockungen und Umnutzungen setzt, weist die Branche auf bauliche Grenzen hin. Die Zahl der in Nichtwohngebäuden genehmigten Wohnungen sank im gleichen Zeitraum um 14,5 Prozent, was auf strukturelle Herausforderungen bei solchen Projekten hinweist.

Mit dem sogenannten Bauturbo, der Wiederaufnahme der EH55-Förderung und geplanten Reformen des Baugesetzbuchs soll die Dynamik weiter gestärkt werden. Zudem sollen ab Mitte Dezember 800 Millionen Euro bereitstehen, um den Bauüberhang abzubauen und genehmigte Projekte schneller zu realisieren.

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Mieterstrom: Übergangsregelung für Kundenanlagen sichert Betrieb

Mit der Entscheidung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag ist klar: Bestehende Kundenanlagen, die vor Inkrafttreten der EnWG-Novelle angeschlossen wurden, werden bis 31. Dezember 2028 nicht als reguläre Verteilnetze eingestuft. Hintergrund waren erhebliche Unsicherheiten, die nach dem Urteil des BGH vom 13. Mai 2025 (EnVR 18/23) entstanden waren. Zahlreiche Mieterstrom- und quartiersbezogene Energiekonzepte sahen sich durch die neu interpretierte Rechtslage mit erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen Risiken konfrontiert.

Der nun beschlossene Übergangsrahmen ermöglicht es, funktionierende Modelle stabil weiterzuführen. Betreiber müssen in dieser Zeit nicht die umfassenden Pflichten eines Verteilnetzbetreibers erfüllen. Damit werden abrupte Kostensteigerungen und der mögliche Ausstieg wirtschaftlich tragfähiger Projekte verhindert. Für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Energiedienstleister bedeutet dies eine substanzielle Entlastung, insbesondere in Projekten mit langfristigen Vertragsstrukturen und hohen Vorlaufinvestitionen.

Die Regelung gilt ausschließlich für Bestandsanlagen. Für neue Projekte bleibt die künftige Regulierung maßgeblich von den nächsten Reformschritten im EnWG abhängig. Ein begleitender Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen bekräftigt, dass der Gesetzgeber 2026 weitere strukturelle Anpassungen vornehmen will. Geplant sind unter anderem Verbesserungen für Energy Sharing und Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts. Damit stellt die Politik bereits jetzt eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens in Aussicht, um dezentrale und gemeinschaftlich organisierte Energieversorgungslösungen zu stärken.

Der Verband hatte sich frühzeitig und gemeinsam mit Partnerorganisationen für eine rasche gesetzgeberische Klarstellung eingesetzt. Die politische Initiative sowie das Schreiben an die Bundeswirtschaftsministerin und die Fraktionsspitzen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Thematik auf die Agenda zu setzen und eine praxistaugliche Lösung zu erreichen.

„Für Verwaltungen, die Mieterstrom- und Quartiersprojekte begleiten, bringt die Übergangsregelung Rechtssicherheit in einer Phase, in der Investitionen in Energieeffizienz, Eigenstromnutzung und lokale Versorgungskonzepte zunehmend an Bedeutung gewinnen. Aber leider eben nur für Bestandsobjekte. Für neue Projekte erhoffen wir noch eine positive Bewilligung“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, den Entschluss. 

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