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Atempause in der Entwicklung der Immobilienkaufpreise

Noch im Januar 2020 gingen die Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen von Preissteigerungen zwischen rund vier Prozent bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie fast sechs Prozent bei Bauland aus. Corona hat den Preisanstieg bei Wohnimmobilien jedoch zumindest vorübergehend ausgebremst, so Verbandsdirektor Axel Guthmann anlässlich der Veröffentlichung des LBS-Immobilienpreisspiegels 2020. Danach erwarten die Experten bis zum Herbst ein konstantes bis leicht rückläufiges Angebot, aber auch eine etwas gedämpfte Nachfrage. 

Der LBS-Im­mobilienpreisspiegel 2020 dokumentiert erneut enorme regionale Preisunterschiede. So kostet ein gebrauchtes frei stehendes Einfamilienhaus (mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 120 Quadratmeter, inklusive Garage, ortsübliches Grundstück) in München 1,5 Millionen Euro – knapp fünfmal so viel wie etwa in Leipzig. Und im Umland der bayerischen Hauptstadt sind die Preise – genau wie in den Speckgürteln anderer Metropolen – sogar noch höher.

Die Kaufpreise für Reihenhäuser (Neubau, mittlere bis gute Wohnlage, Wohnfläche zirka 100 Quadratmeter, ohne Garage, ortsübliches Grundstück) liegen in den meisten Regionen deutlich niedriger. Für ein Neubau-Reihenhaus betragen sie in Sachsen zwischen 170.000 und 310.000 Euro, in Nordrhein-Westfalen zwischen 250.000 und 360.000 Euro und im nördlichen Schleswig-Holstein rund 290.000 Euro. Süddeutschland fällt hier aus der Reihe. Ein neues Reihenhaus in München kostet 1,1 Millionen Euro. In jeder dritten Großstadt mit mehr als 500.000 Einwohner seien neue Reihenhäuser aber für bis zu 360.000 Euro zu haben. Bestandsimmobilien sind durchschnittlich 16 Prozent günstiger.

Neue Wohnungen (mittlere bis gute Wohnlage, 3 Zimmer, Wohnfläche ca. 80 Quadratmeter, ohne Garage/Stellplatz, keine Steuermodelle) haben sich der LBS-Umfrage zufolge fast überall merklich verteuert, insbesondere an touristisch interessanten Orten, in den Metropolregionen und in Universitätsstädten. Auch in diesem Segment ist die Region München mit mehr als 8.000 Euro/Quadratmeter Spitzenreiter. Die Großstädte Dortmund, Bremen und Leipzig sind dagegen mit Quadratmeterpreisen von um 3.700 Euro vergleichsweise günstig. Bestandswohnungen sind im Schnitt rund 36 Prozent günstiger als Neubauwohnungen.

Bauland bleibt nach Einschätzung der befragten Experten der Engpassfaktor Nummer eins auf dem Immobilienmarkt. Spitzenpreise werden mit 2.600 Euro pro Quadratmeter wieder in München und Umland erzielt. In vielen Mittelstädten und in mancher Großstadt sind Baugrundstücke jedoch für rund 100 Euro pro Quadratmeter oder weniger auf dem Markt.

Grundlage der jährlich erscheinenden Wohnungsmarktanalyse ist die Befragung der rund 600 Experten in den Immobiliengesellschaften von LBS und Sparkassen. Unter » www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de/ können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Grundstücke in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten deutschen Städte eingesehen werden.

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Bundestag beschließt Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung auch eine Deckelung der EEG-Umlage beschlossen: Sie soll 6,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021 und 6,0 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 nicht übersteigen. Allerdings können die Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel dies voraussichtlich nicht ausgleichen. Nun sollen Bundesmittel die Lücke kurz- oder mittelfristig füllen können. Der Bundestag hat am 2. Juli eine entsprechende Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen.

Im Rahmen des Konjunkturpakets sind Mittel im Umfang von etwa 11 Milliarden Euro vorgesehen. Für Bürger und Unternehmen sind die Senkung und die Deckelung der EEG-Umlage gute Nachrichten. Allerdings befürchten Experten, der Einsatz staatlicher Mittel werde dazu führen, dass das EEG zu einer staatlichen Beihilfe wird, welche durch die EU-Kommission genehmigt werden muss.

Am 28. März 2019 hatte der Europäische Gerichtshof einer Klage Deutschlands gegen die Einordnung der EEG-Umlage als Beihilfe durch die EU-Kommission stattgegeben. Begründung des EuGH: Mit der durch die EEG-Umlage geförderten Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und der besonderen Ausgleichsregelung werde kein aus staatlichen Mitteln finanzierter Vorteil im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewährt.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 3. Juli eine umfassende und schnelle EEG-Reform gefordert.

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