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Steuerliche Erleichterung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Juli den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 veröffentlicht. Er beinhaltet umfangreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird die steuerrechtliche Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung erweitert. 

Wenn das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete beträgt, so ist die Nutzungsüberlassung gemäß § 21 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Part aufzuteilen. Nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten dürfen dann von den Mieteinnahmen abgezogen und steuerrechtlich berücksichtigt werden.

Diese Grenze soll durch das Jahressteuergesetz auf 50 Prozent herabgesetzt werden. Ziel ist, Vermietern, die im Interesse des Fortbestands ihrer oft langjährigen Mietverhältnisse davon Abstand nehmen, regelmäßig (zulässige) Mieterhöhungen vorzunehmen, zu ermöglichen, dass sie ihre Werbungskosten auch bei verbilligter Wohnraumüberlassung mit Einkünfteerzielungsabsicht von ihren Mieteinnahmen vollumfänglich abziehen können.

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IW-Studie: Weitgehend konstante Wohnkostenbelastung

Die starke Arbeitsmarktentwicklung in Kombination mit einer Reduktion der Wohnfläche hat dafür gesorgt, dass die Wohnkostenbelastung bei vielen Haushalten konstant geblieben ist. Das ist das zentrale Ergebnis der Studie „Wohnen – die neue soziale Frage?″ des IW Köln. Die Wissenschaftler haben auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Entwicklung der Wohnkostenbelastung im Längs- und Querschnitt untersucht.

Die Wohnkostenbelastung stellt die Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen dar. Der Studie zufolge ist zwar einerseits der Quadratmeterpreis bei Neuvermietungen deutlich gestiegen. In den sieben größten Städten betrug das reale jährliche Wachstum seit 2010 4,3 Prozent. Andererseits sind jedoch die Einkommen der Mieterhaushalte im selben Zeitraum um knapp sieben Prozent gestiegen. Die Wohnkostenbelastung sei damit über Jahre praktisch konstant, so die Autoren.

Zudem seien hohe Mieten vor allem das Problem derjenigen, die eine neue Wohnung anmieteten. Die Differenz zwischen Neuvertrags- und Bestandsmieten lag zwischen 2016 und 2018 im Schnitt bei einem Prozent. Als Reaktion darauf mieten Neumieter kleinere Wohnungen. Bestandsmieter verfügten 2018 über 49,5 Quadratmetern pro Kopf, Neumieter über durchschnittlich 45,6 Quadratmetern.   

Aus Sicht des IW Köln kann Wohnen damit zwar nicht als die soziale Frage unserer Zeit bezeichnet werden. Dennoch brauchen zahlreiche Haushalte Unterstützung. Durch die Corona-Pandemie könne sich deren Zahl erhöhen. Die Wissenschaftler empfehlen deshalb, Instrumente wie das Wohngeld und Sozialwohnungen zu stärken. Wichtig sei, gerade bei Sozialwohnungen die soziale Treffsicherheit zu verbessern. Denkbar sei, entsprechende Mietverträge zu befristen, um den Bedarf regelmäßig überprüfen zu können.

In voller Länge finden Sie hier die » Studie „Wohnen – die neue soziale Frage?″.

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