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Stromerzeugung ausreichend für E-Mobilität – neue Förderrichtlinie in Arbeit

Auch für eine schnell wachsende Zahl an Elektroautos stehen in Deutschland ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung, so die Bundesregierung. Der Stromverbrauch von fünf Millionen PKW betrage mit jährlich rund 12,5 bis 15 TWh weniger als drei Prozent des gesamten Stromverbrauchs in Deutschland.

Parallel zum Hochlauf der E-Mobilität will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorantreiben, wie es außerdem in ihrer Antwort (» 19/21063) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion heißt. Bis 2030 sollen sie einen Anteil von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen.

Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobile erarbeitet der Bundesregierung zufolge derzeit das Verkehrsministerium eine neue Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. In diesem Rahmen werde geprüft, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen auch mobile Ladestationen, die beispielsweise auf Messen, Festivals und besucherstarken Kulturveranstaltungen eingesetzt werden können, förderfähig sein sollen.

Die Bundesregierung schreibt zudem, dass der bereits Ende 2019 beschlossene Masterplan Ladeinfrastruktur (» der VDIV berichtete) Maßnahmen zum Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur vorsieht. Dabei soll in einem Wettbewerb „Modellquartier Ladeinfrastruktur“ bundesweit nach Lösungsansätzen zur Schaffung von Ladekapazitäten in ausgewählten verdichteten Quartieren mit hohem Parkdruck gesucht werden. Derzeit prüft die Bundesregierung außerdem bereits vorhandene Parkplätze mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Die kommunalen Bedarfsplanungen sollen künftig von Elektromobilitätsmanagern für Ladeinfrastruktur in den kommunalen Verwaltungen in Zusammenarbeit mit den Ländern durchgeführt werden.

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Problemfall Mietpreisbremse: oftmals wirkungslos und ungültig

Um die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, wurde vor fünf Jahren die Mietpreisbremse für Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt – doch dieses Ziel verfehlt sie häufig. Das zeigen verschiedene Analysen. Ein Grund hierfür sei eine Ausnahmeregelung, mit der die durch die Mietpreisbremse geltenden Obergrenzen umgangen werden können. So steigen die Mieten vielerorts weiter stark an. 

Einer Analyse von immowelt zufolge, die die Angebotsmieten in 40 Großstädten in den jeweils fünf Jahren vor und nach Einführung der Regulierung untersucht, sind die Mieten in 39 Städten weiter gestiegen, in 37 sogar mit zweistelligen Wachstumsraten. Untersucht wurden die Angebotsmieten von Wohnungen (40 bis 120 Quadratmeter) in Großstädten mit Mietpreisbremse jeweils im 1. Halbjahr 2010, 2015 und 2020. Am deutlichsten sind demnach seit 2015 die Kaltmieten mit einem Plus von 44 Prozent in Berlin gestiegen. Zwischen 2010 und 2015, vor Einführung der Regulierung, fiel der Anstieg ebenso hoch aus. In München stieg die Miete zwischen 2015 und 2020 um 30 Prozent und damit nur unwesentlich weniger als zwischen 2010 und 2015 (30 Prozent). In Düsseldorf stieg sie zwischen 2015 und 2020 sogar deutlich stärker (24 Prozent) als zwischen 2010 und 2015 (16 Prozent).

Auch das politische Magazin Panorama im öffentlich-rechtlichen Fernsehen untersuchte Angebotsmieten in Deutschland. Demnach seien in Hamburg 41 Prozent der betrachteten Inserate teurer als gesetzlich zulässig (Mietspiegel plus zehn Prozent), in Heidelberg sogar 87 Prozent. Möglich werde dies durch die Ausnahmeregelung bei umfassender Modernisierung, wie eine Studie der Hamburger Stadtentwicklungsbehörde zeige.

Derweil wurde eine weitere Mietpreisbremse für ungültig erklärt. Das Landgericht Hannover teilte die Einschätzung des Amtsgerichts, dem in einer Verhandlung Formfehler aufgefallen waren (» der VDIV berichtete). Das Land habe bei der Verabschiedung des Gesetzes einen Formfehler begangen, indem es die für das Inkrafttreten der Mietpreisbremse notwendige Begründung nicht zeitgleich veröffentlicht hat. Ein Urteil wird für den 12. August 2020 erwartet.

Die Mietpreisbremse sollte zunächst nur bis Ende 2020 gelten, die Große Koalition entschied sich jedoch dafür, die Mietpreisbremse um fünf Jahre zu verlängern und sie zu verschärfen (» der VDIV berichtete).

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