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F+B-Wohn-Index: Eigentumswohnungen nur leicht teurer – durch Berliner Schattenmiete drohen Nachforderungen in Millionenhöhe

Laut Wohnpreisindex von F+B sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im zweiten Quartal 2020 um 2,9 Prozent gestiegen, gegenüber dem Vorjahresquartal waren es neun Prozent. Damit erhöhten sie sich – anders als in den vergangenen zehn Jahren üblich – deutlich stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. Diese zeigten im zweiten Quartal nur ein Plus von 1,3 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresquartal stiegen sie um 5,9 Prozent.

Weitaus geringer fielen die Steigerungen im Mietwohnungsmarkt aus. Bei Neuvermietungen erhöhten sich die Preise im zweiten Quartal nach einer laut F+B 18-monatigen Stagnation um lediglich 0,4 Prozent, im Bestand stiegen sie um 0,3 Prozent. Im Jahresvergleich liegt der Anstieg bei einem bzw. 1,3 Prozent.

In Berlin stellt das Analysehaus eklatante Unterschiede zwischen der laut Mietendeckel erlaubten und der Marktmiete fest. Bei den 3.133 Wohnungen, die zwischen dem 23. Februar und dem 30. Juni angeboten wurden und die von F+B mit einem eindeutigen oder einem angenommenen Grenzwert identifiziert werden konnten, müsse von einer gedeckelten Durchschnittsmiete von 7,05 Euro/qm ausgegangen werden. Die angegebene Marktmiete dieser Wohnungen lag allerdings bei durchschnittlich13,63 Euro/qm. Bei einer Hochrechnung der Differenz von 6,58 Euro/qm auf die Anzahl der angebotenen Wohnungen und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 60 qm ermittelt F+B einen monatlichen Betrag von rund 1,2 Millionen Euro, die die Mieter nachzahlen müssten, sofern sich das Gesetz als verfassungswidrig herausstellt. Allein im Zeitraum 23. Februar bis 30. Juni 2020 beliefe sich die Summe auf 5,3 Millionen Euro bzw. knapp 1.700 Euro pro Wohnung.

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E-Nutzfahrzeuge für KMU und Handwerksunternehmen werden gefördert

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet seinen fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur. Dieser richtet sich u. a. gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. Bewerbungen sind möglich bis zum 14. September 2020. 

Die Förderung richtet sich zudem an Handwerks- sowie handwerksähnliche Unternehmen. Im Flottenaustauschprogramm stellt das BMVI 50 Millionen Euro bereit. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen bzw. eine Mindestfördersumme ist innerhalb dieses Aufrufes nicht vorgesehen. Gefördert werden Investitionsmehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Weitere Informationen stellen die » Programmgesellschaft NOW GmbH und der » Projektträger Jülich zur Verfügung.

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