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Deutscher Städtetag warnt vor Flickenteppich bei Grundsteuerreform

Angesichts der laufenden Reform der Grundsteuer rät der Deutsche Städtetag zu einheitlichen Bestimmungen in den Bundesländern. So werde „sichergestellt, dass die Bundesländer nicht in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten″. Ein Flickenteppich führe zudem zu steigenden IT-Kosten der Steuerverwaltung. Der Deutsche Städtetag präferiert das Bundesmodell. 

Dieses berücksichtigt bei der Berechnung der Grundsteuer die Faktoren Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter (» der VDIV berichtete). Die weiterhin bestehende Wertabhängigkeit hatten verschiedene Bundesländer abgelehnt, woraufhin eine Öffnungsklausel aufgenommen wurde, die ihnen eigene Regelungen erlaubt.

Von dieser wollen zahlreiche Bundesländer Gebrauch machen. In Baden-Württemberg soll sich die Steuer größtenteils nach dem Bodenwert richten (» der VDIV berichtete), Hessen plant ein Flächenmodell in Kombination mit einem Lagefaktor (» der VDIV berichtete), ähnliches sieht Niedersachsen vor. Bayern stellt ausschließlich auf die Fläche von Grundstücken und Wohnungen ab, Sachsens eigene Regelung ähnelt dem Bundesmodell. Laut Deutschem Städtetag erschweren stark unterschiedliche Grundsteuergesetze die Entwicklung gemeinsamer IT-Programme für die Steuerverwaltungen der einzelnen Länder.

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F+B-Wohn-Index: Eigentumswohnungen nur leicht teurer – durch Berliner Schattenmiete drohen Nachforderungen in Millionenhöhe

Laut Wohnpreisindex von F+B sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser im zweiten Quartal 2020 um 2,9 Prozent gestiegen, gegenüber dem Vorjahresquartal waren es neun Prozent. Damit erhöhten sie sich – anders als in den vergangenen zehn Jahren üblich – deutlich stärker als die Preise für Eigentumswohnungen. Diese zeigten im zweiten Quartal nur ein Plus von 1,3 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresquartal stiegen sie um 5,9 Prozent.

Weitaus geringer fielen die Steigerungen im Mietwohnungsmarkt aus. Bei Neuvermietungen erhöhten sich die Preise im zweiten Quartal nach einer laut F+B 18-monatigen Stagnation um lediglich 0,4 Prozent, im Bestand stiegen sie um 0,3 Prozent. Im Jahresvergleich liegt der Anstieg bei einem bzw. 1,3 Prozent.

In Berlin stellt das Analysehaus eklatante Unterschiede zwischen der laut Mietendeckel erlaubten und der Marktmiete fest. Bei den 3.133 Wohnungen, die zwischen dem 23. Februar und dem 30. Juni angeboten wurden und die von F+B mit einem eindeutigen oder einem angenommenen Grenzwert identifiziert werden konnten, müsse von einer gedeckelten Durchschnittsmiete von 7,05 Euro/qm ausgegangen werden. Die angegebene Marktmiete dieser Wohnungen lag allerdings bei durchschnittlich13,63 Euro/qm. Bei einer Hochrechnung der Differenz von 6,58 Euro/qm auf die Anzahl der angebotenen Wohnungen und einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 60 qm ermittelt F+B einen monatlichen Betrag von rund 1,2 Millionen Euro, die die Mieter nachzahlen müssten, sofern sich das Gesetz als verfassungswidrig herausstellt. Allein im Zeitraum 23. Februar bis 30. Juni 2020 beliefe sich die Summe auf 5,3 Millionen Euro bzw. knapp 1.700 Euro pro Wohnung.

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