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Enteignungs-Volksbegehren ist zulässig

Das Volksbegehren für die Enteignung von Wohnungsunternehmen ist zulässig. So hat es die Berliner Innenverwaltung nach monatelangen juristischen Prüfungen entschieden. Es handle sich nicht um ein konkretes Gesetz, sondern ähnlich wie beim Volksbegehren zur Offenhaltung des Flughafens Tegel um eine Handlungsaufforderung an den Senat, die im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich wäre. Die Enteignung der Wohnungskonzerne würde rund 28 Milliarden Euro kosten. 

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IW Köln warnt vor Genehmigungsvorbehalt für Umwandlung in Wohneigentum

Laut Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln müssen die jährlich rund 65.000 Haushalte, die in Deutschland Wohneigentum erwerben, mit deutlich höheren Kosten rechnen, wenn die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gebremst wird. Dadurch könnte vielen Interessenten der Zugang zu Wohneigentum verwehrt werden. Dies sei äußerst problematisch, da die Wohneigentumsbildung aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals mit geringeren Wohnkosten als das Wohnen zur Miete verbunden ist. Zudem trägt die weite Verbreitung von Wohneigentum zu einer größeren Vermögensgleichheit bei und stellt einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar.

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