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Fachkräftemangel erschwert die Realisierung von Maßnahmen des Klimaschutzes

In einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte diese, dass für die Umsetzung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen in vielen Bereichen Fachkräfte fehlen. Die Bundesregierung befasst sich nun in ihrer Antwort mit der Realisierbarkeit der Maßnahmen im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte.

Die Bundesregierung teile soweit die grundsätzliche Einschätzung, „dass mit dem Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, neben der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und dem demografischen Wandel, von einem zunehmenden Strukturwandel auszugehen ist und dass sich Berufsbilder, Tätigkeits- und Qualifikationsprofile und die Nachfrage nach diesen verändern“ werden. Das vom Bundeskabinett am 23. Juni 2021 beschlossene Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 werde „zusätzlich zu den Klimaschutzinvestitionen im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogramm aus den vergangenen zwei Jahren, in die nächste Projektion des BMAS Fachkräftemonitorings aufgenommen.“

Auch könne sich, um einen Mangel entgegenzuwirken, die branchenübergreifende Fachkräftestrategie als hilfreich erweisen. Ziel der Strategie sei „das zunehmende Fachkräfte-Paradox von Arbeitskräfteknappheit bei gleichzeitigem Arbeitskräfteüberschuss zu vermeiden.“ Diese Strategie sei dem dynamischen Strukturwandel angepasst und lasse es zu, auch auf Bedarf in klimarelevanten Branchen zu reagieren. Auch das Qualifizierungschancengesetz und das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel ermöglichen Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen und deren Förderung.

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Heizungsaustausch: Modernisierungsmotivation steigt

Mehr als 100.000 effiziente Wärmeerzeuger wurden zwischen Januar und Juni im Jahr 2021 beantragt. Dazu zählen zum Beispiel Flüssiggas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind (Renewable Ready) oder Flüssiggas-Hybrid-Heizungen, die mindestens 25 Prozent erneuerbare Energien einbinden. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das lässt auf eine hohe Sanierungs-Motivation von Eigentümern schließen. Durch gezielte Förderungen können alte Heizungen ausgetauscht und somit Energieverbrauch und Kosten eingedämmt werden.

Bei der Förderung können bis zu 40 Prozent der aufkommenden Kosten beim Heizungstausch erstattet werden. Momentan werden noch rund die Hälfte aller Wohnimmobilien mit Erdgas beheizt: 27 Prozent heizen mit Heizöl und 14 Prozent mit Erdwärme. Zu den Modernisierungsabsichten führte das Meinungsinstitut forsa eine Umfrage durch: Rund 77 Prozent gaben dort an, dass der sparsame Energieverbrauch für sie bei der Umrüstung besonders wichtig sei. Für 68 Prozent war es die „Zuverlässigkeit und Zukunftssicherheit“ und für 64 Prozent die „Klima- und Umweltfreundlichkeit“. 63 Prozent sprachen sich für „geringe Heizkosten“ aus.

Schwierigkeiten beim klimafreundlichen Umbau

Trotz einiger bestehenden und gefragten Förderung (» der VDIV berichtete) sind Modernisierung und Sanierungsmaßnahmen für Immobilienbesitzer teuer. Die Kosten wirken sich somit auch auf die Mieten aus. Mit den neuen ambitionierten Klimazielen muss demnach wieder auf die Frage eingegangen werden, wie diese sozialverträglich auch für Eigentümer und Mieter gestaltet werden können. Eine Studie der DZ Bank schlussfolgert: „Das Sanierungstempo muss steigen, ohne Mieter und Eigentümer zu überfordern”. Lösungsweisend halten die Autoren fest: „Um den Spagat zwischen Klimaschutz und bezahlbaren Wohnen zu schaffen, seien eine bessere Effizienz und die Koordination von Maßnahmen nötig – niedrige Zinsen, Förderdarlehen und Zuschüsse etwa zum Dämmen könnten helfen.“

Schwierigkeiten bei der Beantragung von Förderungen

Eine weitere Schwierigkeit beim klimafreundlichen Sanieren ist, dass bestehende Förderungen für manche Personengruppen schwer zugänglich sind. So haben während Corona weniger Eigentümerversammlungen stattgefunden, in welchen wichtige Beschlussfassungen stattfinden würden, beispielsweise Förderanträge betreffend. Seit der WEG-Reform sind zwar hybride Versammlungen möglich, reine Online-Veranstaltungen sind jedoch noch immer ausgeschlossen. So bleiben wichtige Entscheidungen für energetisches Sanierungen auf der Strecke und Potenziale für einen klimafreundlichen Gebäudesektor können nicht ausgeschöpft werden.

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