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RDM will mit Verfassungsbeschwerde das Bestellerprinzip kippen

Seit gut einem Jahr ist ein Gesetz in Kraft, nach welchem die Zweiteilung der Courtage beim Verkauf von Wohnimmobilien fällig wird. Das Gesetz regelt, dass die Maklerprovision bundesweit verbindlich aufgeteilt werden muss. Die Maklerkosten können demnach nur noch zur Hälfte an die andere Vertragspartei weitergegeben werden. Wer den Makler engagiert muss also mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten zahlen.

Für die Maklerin Karin Gruhn reichte VDIV-Ehrenpräsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub von der Kanzlei Bub Memminger & Partner dazu nun eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Sie möchte dadurch das sogenannte Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern kippen. Dazu heißt es auf der Seite des RDM Berlin-Brandenburg: „Karin Gruhn sieht in dieser neuen Form des Bestellerprinzips beim Verkauf einen unzulässigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Und damit würde das Gesetz gegen Artikel 12 des Grundgesetzes verstoßen. Zudem glaubt sie, dass das Ziel des Gesetzgebers, nämlich die Kaufnebenkosten bei selbst genutzten Immobilien zu senken, nicht erreicht wird. Im Gegenteil: Weil der Verkäufer in der Praxis seinen Anteil auf den Kaufpreis draufschlagen wird, steigt die Forderung und damit auch alle davon abgeleiteten Nebenkosten – sowohl für den Makler als auch für den Notar und das Finanzamt. (…) Die Makler gehen deshalb davon aus, dass nicht nur sie, sondern auch die Käufer zu den Verlierern des Gesetzes gehören.“

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Plötzlicher Förderstopp und Teillösung

Die KFW schreibt zum sofortigen Antrags- und Zusagestopp auf ihrer Seite: „Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt.“ Entschieden habe dies der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Grund dafür sei die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen zudem noch einmal zusätzliche Dynamik erlangt habe. Die vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel seien ausgeschöpft, denn allein seit November 2021 seien bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.

Die Meldung fand großes mediales Echo und erntete massive Kritik, da der KfW-Förderstopp zahlreiche Bauvorhaben betrifft. Am 01. Februar 2022 präsentierte die Bundesregierung daher eine erste Lösung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz; Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen mit, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum Antragsstopp eingegangen sind, noch genehmigt und finanziert werden sollen. Laut Pressemitteilung handelt es sich dabei um rund 24.000 Anträge. „Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen“, so die Regierung.

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