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Glasfaserausbau nimmt Tempo auf: Neuer Bericht zeigt Versorgungsgrad und Marktfragmentierung

Mit dem aktuellen Bericht zum Glasfaserausbau in Deutschland veröffentlicht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine detaillierte Übersicht über den Stand der Versorgung mit Glasfasernetzen. Grundlage sind adressgenaue Daten aus dem Breitbandatlas mit Stand Juni 2024, ergänzt um Informationen zur Breitbandförderung des Bundes.

Erstmals wurde die Struktur des Marktes systematisch analysiert: 302 Telekommunikationsunternehmen meldeten Versorgungsdaten, die in sieben Kategorien unterteilt wurden – unter anderem „Incumbent“, „Stadtwerke“, „Investorenmodelle“ und „Private Energieversorger“. Diese Kategorisierung ermöglicht differenzierte Aussagen zur Ausbauleistung und zum Geschäftsmodell.

Die Versorgung privater Haushalte mit Glasfaseranschlüssen hat sich seit 2021 nahezu verdoppelt und liegt nun bei 35,7 %. Pro Halbjahr wurden seitdem etwa 1,8 Mio. Haushalte neu angeschlossen. Bemerkenswert ist, dass 88 % der Anschlüsse ohne staatliche Förderung realisiert wurden – lediglich 12 % entfallen auf geförderte Maßnahmen.

Besonders in ländlichen Regionen zeigt sich ein erheblicher Nachholbedarf: Während 15,1 Mio. Haushalte in Städten und 8,9 Mio. in halbstädtischen Gemeinden noch unversorgt sind, fehlen in ländlichen Gebieten weiterhin rund 2,9 Mio. Anschlüsse. Hier wird vor allem die Förderung zur Schließung der Lücken beitragen müssen.

Die Marktstruktur bleibt dabei kleinteilig: Während drei Kategorien – „Incumbent“, „Stadtwerke“ mit mehr als 10.000 Anschlüssen und „Investorenmodelle“ – für fast 80 % der Versorgung verantwortlich sind, liefern knapp zwei Drittel der Unternehmen gemeinsam nur etwas mehr als 3 % des Ausbaus. Die Fragmentierung auf dem Festnetzmarkt ist damit erheblich.

Unterschiede bestehen auch in der Flächendeckung: Investorenmodelle und größere Stadtwerke erreichen durchschnittlich über 70 % der Haushalte je Gemeinde. Dagegen bleibt der „Incumbent“ mit 45 % deutlich hinter dem Ausbaupotenzial zurück – häufig zugunsten bereits mit HFC versorgter Haushalte.

Für die Immobilienverwaltung ergeben sich daraus neue Impulse für die digitale Infrastrukturplanung , insbesondere bei Standortentwicklungen, Modernisierungen und der Kommunikation mit Eigentümern.

Zum vollständigen Bericht

Zum Hintergrund: “Incumbent Glasfaserausbau” bezieht sich auf den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur durch das Unternehmen, das bereits eine bestehende Netzwerkinfrastruktur im jeweiligen Gebiet besitzt, oft der ehemalige Monopolist oder ein Unternehmen mit einer dominanten Marktstellung. Dieses Unternehmen ist der “Incumbent”, also der ortsansässige, etablierte Anbieter, der den bestehenden Markt bereits bedient und nun in den Glasfaserausbau investiert. 

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1,4 Billionen Euro: Studie unterstreicht Investitionsbedarf für klimafitte Wohngebäude bis 2050

Der klimafreundliche Umbau des Gebäudesektors gewinnt weiter an Dringlichkeit. Laut einer aktuellen Studie von Allianz Research und Allianz Trade erfordert allein die Dekarbonisierung des deutschen Wohnungsbestands Investitionen in Höhe von rund 1,4 Billionen Euro bis 2050. Damit entfällt ein Großteil des gesamteuropäischen Sanierungsvolumens auf Deutschland. „Bis 2050 sind in den vier größten europäischen Volkswirtschaften  Investitionen in Höhe von rund 3 Billionen Euro erforderlich. Rund die Hälfte davon entfallen mit 1,4 Billionen Euro allein auf den deutschen Wohnungssektor, um die notwendigen Renovierungen und Energieeffizienzsteigerungen zu finanzieren“, so Allianz Reserch. Grund ist unter anderem der hohe Emissionsanteil des Sektors: Wohngebäude verursachen rund 14 Prozent der CO₂-Emissionen im Inland.

Die wirtschaftliche Perspektive fällt trotz der hohen Kosten positiv aus. Die Studie geht davon aus, dass durch den Umbau langfristig bis zu 107.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen und die Wertschöpfung der Immobilienbranche um eine Billion Euro steigen könnte. Die Kostenbelastung für Eigentümer und Verwaltungen soll sich auf etwa 0,5 Prozentpunkte bei den Immobilienpreisen belaufen.

Parallel hat der Expertenrat für Klimafragen (ERK) in seinem Bericht zur Europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) festgestellt, dass Deutschland seine Emissionsziele für den Zeitraum 2021 bis 2030 voraussichtlich verfehlen wird. Besonders der Gebäudesektor weicht laut Projektionsdaten 2025 deutlich von den Zielvorgaben ab. Der Expertenrat fordert daher eine Weiterentwicklung der klimapolitischen Maßnahmen – sowohl national als auch im europäischen Kontext.

Für Immobilienverwaltungen bedeutet dies steigenden Investitionsdruck und wachsende regulatorische Anforderungen. Verschärft wird dies durch die Einführung länderspezifischer Solarpflichten: Acht Bundesländer haben seit Juli 2025 neue Vorgaben für Photovoltaik auf Wohngebäuden eingeführt, insbesondere bei Neubauten und Dachsanierungen. Einheitliche Regelungen auf Bundesebene fehlen, was zu einem Flickenteppich an Pflichten und Ausnahmen führt.

Die europäische Gebäuderichtlinie EPBD sieht zudem ab 2026 eine verbindliche Solarpflicht für neue gewerbliche und öffentliche Gebäude vor. Für Wohngebäude ist eine vergleichbare Verpflichtung bislang nicht beschlossen, wird jedoch zunehmend diskutiert.

„Für die Immobilienbranche stellt sich damit zunehmend nicht die Frage, ob, sondern wie schnell und mit welchen Mitteln der klimaneutrale Gebäudebestand erreicht werden kann. Strategische Investitionsentscheidungen, Fördermittelberatung und vorausschauendes Management werden zur Schlüsselaufgabe für Verwaltungen“, erklärt Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer.

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