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KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ startet wieder

Für einzelne Maßnahmen wie etwa den Badumbau mit einer bodengleichen Dusche oder die Reduzierung von Türschwellen vergibt die KfW Investitionszuschüsse in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt eine höhere Förderung. Dann erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro. Antragsberechtigt sind neben privaten Eigentümern und Erwerbern von Ein- oder Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten auch Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter. Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal gestellt werden.

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Projekt „Wohnen im Alter“

Untersucht wird die Versorgung älterer Menschen mit altersgerechtem Wohnraum im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung des Wohnungsbestands. Im Fokus stehen dabei drei Großregionen – Berlin-Brandenburg/Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Anhand der Erkenntnisse soll aufgezeigt werden, wie Wohnungsunternehmen das „Wohnen im Alter“ in ihr Tagesgeschäft einbinden können. Außerdem werden Empfehlungen dazu erarbeitet, mit welchen Maßnahmen die größte Wirkung erzielt werden kann.

Nehmen Sie an der Befragung teil und schätzen Sie ein, wo Sie und Ihr Unternehmen im Thema stehen. Die Zielgruppe sind Mitarbeitende aus allen Bereichen der Wohnungswirtschaft. Mit der Teilnahme, die etwa 15 Minuten dauert, informieren Sie sich auch über aktuelle Themen zum Wohnen im Alter. Fragen, die Sie nicht beantworten können, können übersprungen werden.

Als Dank für die Teilnahme werden Ihnen die Kurzfassung der Ergebnisse aus der Befragung oder die fertiggestellte Studie zur Verfügung gestellt. Außerdem wird es einen Fachaustausch zum Thema geben, zu dem Sie eingeladen sind. 

Die Umfrage finden Sie hier.

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