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BGH-Urteil verunsichert Branche: Rechtssicherheit für Mieterstrom- und Quartierslösungen gefordert

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 18/23) zur Auslegung des Kundenanlagenprivilegs drohen Mieterstrom- und Quartiersprojekte in Deutschland ins Stocken zu geraten. Die veröffentlichte Urteilsbegründung hat bei Immobilienverwaltungen, Energiedienstleistern und Investoren erhebliche Unsicherheit ausgelöst – insbesondere bei der Planung und Umsetzung quartiersbezogener Versorgungskonzepte, bei denen mehrere Gebäude über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt verbunden werden sollen.

Der BGH betont in seiner Urteilsbegründung, dass eine richtlinienkonforme Auslegung geboten sei, und verweist auf Spielräume über Hausverteileranlagen oder Eigenversorgung. Gleichzeitig macht das Gericht jedoch deutlich, dass Anlagen, die im Sinne der EU-Richtlinie als Verteilnetz gelten, nicht mehr unter das sogenannte Kundenanlagenprivileg fallen. Wo allerdings die Grenze zwischen Kundenanlage und Verteilnetz zu ziehen ist, bleibt offen. Gerade für größere Quartierslösungen, die auf dezentrale Versorgung mit Photovoltaik, Blockheizkraftwerken oder Wärmepumpen setzen, entstehen dadurch Probleme. Trotz vorhandener technischer Konzepte, genehmigter Planungen und oft sogar vorbereiteter Infrastruktur fehlt nun die rechtssichere Grundlage für die Umsetzung. Die Folge: Investoren ziehen sich zurück, Energiedienstleister stoppen laufende Planungen, Projekte werden auf Eis gelegt.

Diese Unsicherheit gefährdet zentrale Ziele der Energiewende im Gebäudebereich. Dezentrale, mieterfreundliche Strom- und Wärmekonzepte sind ein wesentlicher Bestandteil der angestrebten Transformation – sowohl unter klimapolitischen als auch unter wohnungswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der VDIV Deutschland hat daher am 31. Juli 2025 in einem Schreiben Bundesministerin Reiche aufgefordert, kurzfristig für Klarheit zu sorgen: Eine gesetzliche Präzisierung des Kundenanlagenbegriffs ist ebenso erforderlich wie praxistaugliche Übergangslösungen durch die Bundesnetzagentur. Nur so lässt sich verhindern, dass innovative Versorgungskonzepte in der Praxis scheitern – obwohl politisch gewollt und technisch realisierbar.

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Krise am Heizungsmarkt: Wärmewende stockt

Der Heizungsmarkt in Deutschland befindet sich in einer tiefgreifenden Krise. Laut aktuellen Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) sank der Absatz im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 22 Prozent auf 296.500 Anlagen. Der Rückgang betrifft nahezu alle Technologien – mit Ausnahme der Wärmepumpen, die dennoch weit hinter den politischen Erwartungen zurückbleiben.

Die Zahl der verkauften Gasheizungen ging um 41 Prozent auf 132.500 Stück zurück, Ölheizungen verzeichneten sogar einen Rückgang von 81 Prozent auf nur noch 10.500 Stück. Gleichzeitig stieg der Absatz von Wärmepumpen zwar um 55 Prozent auf 139.500 Anlagen – doch selbst bei optimistischer Hochrechnung erwartet der BDH für das Gesamtjahr lediglich 250.000 verkaufte Wärmepumpen. Das ist nur die Hälfte des formulierten Jahresziels zum Erreichen der Klimawende.

Die Ursachen für die Marktschwäche sind vielschichtig, der BDH nennt insbesondere drei Faktoren: eine generell verunsicherte Verbraucherstimmung, unklare Auswirkungen des Emissionshandels ab 2027 auf die Preise fossiler Energien und Unsicherheiten durch die kommunale Wärmeplanung. Viele Eigentümer warten ab, wie sich die lokale Umsetzung der Wärmeplanung konkret ausgestaltet.

Hinzu kommt die fehlende Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen. Zwar ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit Januar 2024 in Kraft, doch wie es mittelfristig weitergeht, ist unklar. Während die aktuelle Bundesregierung an der milliardenschweren Heizungsförderung festhalten will, steht das Gesetz selbst politisch zur Disposition. Dies erzeugt zusätzlichen Attentismus – besonders bei Wohnungseigentümergemeinschaften, die ohnehin komplexe Entscheidungsprozesse durchlaufen. Trotz grundsätzlich attraktiver Förderbedingungen – bis zu 70 Prozent der Investitionskosten bzw. maximal 21.000 Euro Zuschuss – greifen viele Eigentümer nicht zu. Die Gründe reichen von komplizierter Antragstellung über unübersichtliche Programmlandschaft bis hin zu Unklarheiten über zukünftige Förderkulissen.

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