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Gefeierte Preisträger

Das Thema Fachkräftemangel soll mit besonderer Nachwuchsförderung nachhaltig angegangen werden. Mit dem Ziel, diejenigen Verwaltungsunternehmen auszuzeichnen, die das bereits hervorragend umsetzen, hat der VDIV die Immobilienverwaltung des Jahres 2022 nach dem Motto „Nachwuchsförderung par excellence“ prämiert. Der erste Platz ging an die Krasemann Immobilien Management GmbH aus Hannover, die das in ihrem Gewinner-Konzept Dargestellte auch gleich vormachte: Sie brachten die jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Weiterbilden und gemeinsamen Feiern mit nach Berlin. Auf Platz zwei kam die Bayerische Immobilien Management aus München, auf Platz drei die Contecta Immobilienverwaltung aus Augsburg, die ebenfalls ihre Auszubildenden beim Verwaltertag dabei hatte. Alle drei Unternehmen bieten ihren jungen Mitarbeitenden ein Umfeld, das sie zur Weiterentwicklung motiviert und als Menschen wertschätzt. Dafür gab es neben den Urkunden auch Pokale, Preisgelder und Unternehmensfilme als Anerkennung.

Außerdem wurden die Weiterbildungsstipendien an zwei engagierte, motivierte junge Menschen vergeben: Emily Clauß und Sven Drewes dürfen sich mit der Unterstützung von VDIV und EBZ zur Immobilienverwalterin bzw. zum Immobilienfachwirt fortbilden.

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Verordnungen zum Energiesparen

Seit vergangenem Donnerstag gilt bereits die Verordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV). Sie läuft für sechs Monate. Die Verordnung enthält umfangreiche Informationspflichten über den individuellen Energieverbrauch, die sowohl von den Gas- und Wärmelieferanten als auch den Gebäudeeigentümern innerhalb der festgelegten Fristen einzuhalten sind. Dabei handelt es sich u. a. um Informationen über Energiekosten der vergangenen Abrechnungsperiode, eine Prognose der Energiekosten für die kommende Abrechnungsperiode sowie rechnerische Einsparpotenziale. Die praktische Umsetzbarkeit ist jedoch aufgrund des hohen Aufwandes fraglich.

Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen gilt ab dem 1. Oktober 2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie sieht konkrete Maßnahmen für eine verpflichtende jährliche Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung für Gebäude mit Gasheizungen vor. Zudem soll bei Vorliegen bestimmter Bedingungen ein hydraulischer Abgleich für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend und ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen ausgetauscht werden. Schließlich regelt die Verordnung auch die Pflicht zur Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen.

Für die Mitgliedsunternehmen der Landesverbände stehen in Kürze Handlungsempfehlungen bereit.

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