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Klimaschutzbericht 2022 dokumentiert Nachholbedarf

Gegenüber dem Referenzjahr 1990 wurde eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 38,7 Prozent erzielt. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch in diesem Jahr ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen, um die CO2-Emissionen bis 2030 nahezu zu halbieren.

Der Bericht muss gemäß § 10 Absatz 1 des Klimaschutzgesetztes jährlich vorgelegt werden. Er stellt die Entwicklung der Emissionen sowie den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme und ihre Minderungswirkung dar und ist daher eine wichtige Orientierung für die Klimaschutzpolitik der Bundesrepublik.

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Fristverlängerung bei der Grundsteuer möglich

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich Ende August offen dafür gezeigt, die Frist zu verlängern (der VDIV berichtete). Der Bund will jedoch offenbar nicht tätig werden. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, erläuterte ein Ministeriumssprecher übereinstimmenden Medienberichten zufolge. Die Länder könnten die Frist nach eigenem Ermessen festsetzen. Der Bundesfinanzminister behalte es sich jedoch vor, mit einer entsprechenden Initiative auf die Länder zuzugehen.

Zum Hintergrund: Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer-Berechnung. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Die Angaben dazu müssen die Eigentümer einreichen, das ist seit 1. Juli möglich. Doch anfangs gab es eklatante technische Schwierigkeiten. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker sind für eine Verlängerung der Abgabefrist.

 

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