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Kostenfalle Gasanschluss: Beim Stilllegen können große Kosten entstehen

Wer in Deutschland von Gas auf Wärmepumpe umsteigen will, stößt nicht nur auf technische Hürden sondern zunehmend auch auf wirtschaftliche Unsicherheiten. Denn für die Stilllegung eines Gasanschlusses – also die Verplombung der Leitung und den Ausbau des Gaszählers – können Hauseigentümer mit mehreren Tausend Euro belastet werden. In Einzelfällen verlangen Netzbetreiber sogar bis zu 6000 Euro.

Das zeigt eine aktuelle Erhebung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die bei allen regionalen Gasnetzbetreibern im Bundesland nach den Gebühren für die Stilllegung gefragt hat. Ergebnis: Zwei Drittel der Betreiber verlangen keine Kosten. Doch die übrigen fordern teils hohe Pauschalen. Im Durchschnitt fallen rund 930 Euro für einfache Stilllegungen an, vollständige Rückbauten kosten im Schnitt 1750 Euro. Rechtsgrundlagen für diese Praxis fehlen bislang weitgehend. Laut einem Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) besteht erheblicher Klärungsbedarf: Die bestehende Niederdruckanschlussverordnung lässt keine eindeutige Bewertung der Kostenüberwälzung zu.

Für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften ergibt sich daraus ein erhebliches Risiko: Bei der strategischen Planung von Heizungsmodernisierungen oder Quartierslösungen bleibt derzeit unklar, mit welchen Zusatzkosten konkret zu rechnen ist. Ein Zustand, der sowohl Investitionsentscheidungen als auch die Kommunikation mit Eigentümerinnen und Eigentümern erschwert.

Zudem hat die Frage Systemrelevanz: Der politisch gewünschte Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, insbesondere Wärmepumpen, wird durch unklare Stilllegungskosten gehemmt. Verbraucherschützer und Rechtsexperten fordern daher eine bundeseinheitliche Regelung. Diskutiert wird etwa eine Umlegung der Rückbaukosten auf alle verbleibenden Gaskunden. Ein Vorschlag, der jedoch neue soziale Verwerfungen nach sich ziehen könnte.

Noch immer werden rund 56 Prozent der Wohnungen in Deutschland mit Gas beheizt. Doch mit steigenden CO₂-Kosten, dem Auslaufen der Gaspreisbremse und neuen Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz steigt der Handlungsdruck. 

Zu den Infos der Verbraucherzentrale NRW geht es hier. 

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Rekordschulden beschlossen – bei wem kommen die Milliarden tatsächlich an? Kehrtwende in der Finanzpolitik für Wachstum, Klimaschutz und Sicherheit

Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt 2025 beschlossen und damit eine neue Phase expansiver Haushaltspolitik eingeläutet. Kern des Entwurfs sind Investitionen auf historischem Höchststand – finanziert durch umfassende Kreditermächtigungen und verfassungsrechtliche Neuregelungen (Art. 143h GG). Ziel ist es, zentrale Transformationsbereiche wie Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz massiv zu fördern.

Für die Immobilienwirtschaft besonders relevant ist das neu geschaffene Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), über das im kommenden Jahr 327 Millionen Euro für wohnungspolitische Maßnahmen bereitstehen. Enthalten sind Förderprogramme wie „Eigentum für Familien“, „Gewerbe zu Wohnen“, „Jung kauft alt“ und der „Klimafreundliche Neubau“. 

Parallel dazu sollen 16,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Gebäudebereich fließen. Davon entfallen allein 15,3 Milliarden Euro auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Inwiefern diese Mittel tatsächlich Wirkung entfalten, bleibt offen: Die BEG ist eng mit der angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verknüpft, deren Ausgestaltung noch aussteht.

Zudem leidet die Förderpolitik des Bundes weiterhin unter einem strukturellen Effizienzproblem. Im Jahr 2023 lag die Mittelabflussquote im KTF lediglich bei 56 Prozent. Das heißt: Fast die Hälfte der bereitgestellten Mittel blieb ungenutzt. Der Grund liegt häufig in komplizierten Förderarchitekturen.

Der VDIV fordert daher eine schnelle Konkretisierung der Programme. Die angekündigte Vereinfachung der Förderbedingungen müsse nun zügig umgesetzt werden, um die Investitionen tatsächlich im Gebäudebestand wirksam werden zu lassen. Im Fokus stehen dabei langfristig planbare Anreize für energetische Sanierungen sowie der flächendeckende Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften.

„Die Schulden sollen auf einen historischen Höchststand steigen. Förderpolitik mit der Gießkanne kann nicht der richtige Weg sein. Die Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um Fortschritte beim Klimaschutz im Gebäudebestand zu erzielen“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Haushaltspläne.

Klar ist: Die politische Bereitschaft zur Investition ist vorhanden. Ob daraus jedoch ein wirksamer Impuls für den Wohngebäudebestand entsteht, hängt maßgeblich von der Umsetzungsqualität in den kommenden Monaten ab. Die Branche erwartet hierzu belastbare Klarheit, spätestens nach Abschluss der vorläufigen Haushaltsführung im September.

Das gesamte Statement des VDIV Deutschland zu den Haushaltsplänen der Bundesregierung lesen Sie hier.

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