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Energiepreisbremsen: Info-Hotline und neue Verordnung

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Betroffenen Anlagenbetreibern soll so eine Hilfestellung gegeben werden, eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung einzureichen. Diese ist erstmals für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 gefordert. Das hierfür notwendige Tool wird nach Angaben des Ministeriums in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

Mit der Hotline soll gewährleistet werden, dass die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verstanden werden und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet werden können, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel.

Die Telefon-Hotline wird im Auftrag des BMWK von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betrieben. Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen rund um die Energiepreisbremsen sind außerdem auf einer zentralen Seite des BMWK zu finden. 

Um einem Missbrauch der Preisbremsen aus den Regelungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) vorzubeugen, hat die Bundesregierung außerdem die Verordnung (20/5824) „zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung“ erlassen. Mit der darin enthaltenen Begrenzung der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreises und dem Referenzpreis soll der Entlastungsanspruch bei nicht marktüblichen Arbeitspreisen reduziert und damit dafür gesorgt werden, dass einerseits Letztverbraucher einen Anreiz haben, einen Tarif zu marktüblichen Konditionen zu wählen, Letztverbraucher oder Kunden andererseits weiterhin vor einer finanziellen Überlastung durch zu hohe Energiepreise geschützt bleiben.  

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Berliner halten energetische Sanierung für wichtig

Die Befragung des Investment- und Asset-Manager im Bereich der Bauland- und Projektentwicklung  in Zusammenarbeit mit dem Umfrageinstitut Mentefactum liefert ein differenziertes Bild der Einstellung der Berliner zum Thema energetische Sanierung und zur eventuellen Bereitschaft der Mieter, sich an den Kosten der Maßnahmen zu beteiligen. 17 Prozent der befragten Mieter wären „sicher“ bereit, sich an den Kosten einer energetischen Sanierung ihrer Mietwohnung zu beteiligen. Weitere 39 Prozent würden sich „wahrscheinlich“ beteiligen. Unter den in der Stichprobe enthaltenen 218 befragten Eigentümer bewerteten 26 Prozent ihr eigenes Interesse an einer energetischen Sanierung als „sehr groß“, 40 Prozent als „eher groß“.

Knapp drei Viertel der befragten Mieter (73 Prozent) gaben an, ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung hänge von der eigenen finanziellen Situation ab. Für gut zwei Drittel (67 Prozent) ist die Höhe der Beteiligung ausschlaggebend. Nur 54 Prozent betrachten die aus der Sanierung folgenden Einsparungen als Kriterium. Zum Vergleich: Für die befragten Eigentümer ist ebenfalls die eigene finanzielle Situation der wichtigste Faktor (66 Prozent).

Eine Zusammenfassung der Blitzumfrage finden Sie hier als Download.

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