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E-Mobilität: Enormes Einsparpotenzial bei Stromkosten durch bidirektionales Laden

Die Forschenden haben die Auswirkungen von Vehicle-to-Grid (V2G) – also bidirektionalen Elektroautos, die kostbare Solarenergie zwischenspeichern, mit dem Stromnetz gekoppelt sind und dieses unterstützen – auf das Schweizer Stromsystem untersucht. Ihr Ergebnis: Durch die vermehrte Nutzung von E-Fahrzeugen in V2G lassen sich die Stromsystemkosten um 1,7 bis 6,6 Milliarden Franken senken. Das entspricht einer Kostenminderung um bis zu 14 Prozent.

In der Studie werden drei positive Haupteffekte benannt: Zum einen kann erneuerbarer Strom um bis zu 70 Prozent effizienter verwertet werden kann, wenn möglichst viele Autobatterien Produktionsspitzen einspeichern und den zwischengespeicherten Strom in Nachfragespitzen wieder abgeben. Zum anderen können Marktpreisschwankungen zwischen Stunden und Tagen geglättet werden. Und schließlich kann der Betrieb von teuren und klimaschädlichen Notstromaggregaten auf Basis von Fossiltreibstoffen vermindert oder gar vermieden werden.

„Diese Studie belegt: Elektromobilität kann ein Baustein sein, um der Klimakrise entgegen zu steuern. Dies gilt es, rasch auszubauen“, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland. „Für viele Eigentümergemeinschaften ist der Einbau von Ladestationen eine spannende Option. Durch ein zielgerichtetes Förderprogramm würde für sie die Umsetzung erheblich erleichtert.“

Die vollständige ETH-Studie können Sie hier zum Download abrufen.

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Energiepreisbremsen: Info-Hotline und neue Verordnung

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse. Betroffenen Anlagenbetreibern soll so eine Hilfestellung gegeben werden, eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung einzureichen. Diese ist erstmals für den Abrechnungszeitraum 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 gefordert. Das hierfür notwendige Tool wird nach Angaben des Ministeriums in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

Mit der Hotline soll gewährleistet werden, dass die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse verstanden werden und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet werden können, so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel.

Die Telefon-Hotline wird im Auftrag des BMWK von der Deutschen Energie-Agentur (dena) betrieben. Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen rund um die Energiepreisbremsen sind außerdem auf einer zentralen Seite des BMWK zu finden. 

Um einem Missbrauch der Preisbremsen aus den Regelungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) vorzubeugen, hat die Bundesregierung außerdem die Verordnung (20/5824) „zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung“ erlassen. Mit der darin enthaltenen Begrenzung der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreises und dem Referenzpreis soll der Entlastungsanspruch bei nicht marktüblichen Arbeitspreisen reduziert und damit dafür gesorgt werden, dass einerseits Letztverbraucher einen Anreiz haben, einen Tarif zu marktüblichen Konditionen zu wählen, Letztverbraucher oder Kunden andererseits weiterhin vor einer finanziellen Überlastung durch zu hohe Energiepreise geschützt bleiben.  

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