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Arbeitsrecht 2025: Was sich für Beschäftigte ändert

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die Beschäftigte und Unternehmen betreffen. Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ist eine der wichtigsten Neuerungen. Auch die Grenze für Minijobs wurde angepasst: Sie liegt nun bei 556 Euro monatlich. Dies soll sicherstellen, dass geringfügig Beschäftigte trotz des gestiegenen Mindestlohns weiterhin sozialversicherungsfrei arbeiten können.

Familien profitieren von einer Erweiterung der Kinderkrankentage. Eltern haben jetzt Anspruch auf 15 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende 30 Tage), während die Altersgrenze von elf Jahren für Kinder mit Behinderung entfällt. 

Auch die Digitalisierung prägt das Arbeitsrecht weiter. Seit 2025 sind Arbeitsverträge nicht mehr zwingend auf Papier nötig. Elektronische Formate, wie E-Mails oder digitale Dokumente, erfüllen nun die Anforderungen. Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen jedoch weiterhin schriftlich festhalten, sofern Arbeitnehmer dies ausdrücklich verlangen.

Ein umstrittenes Thema bleibt die Arbeitszeiterfassung. Während das Bundesarbeitsgericht 2024 die systematische Erfassung als verpflichtend erklärte, fehlt weiterhin ein nationales Gesetz zur Umsetzung. Arbeitgeber sind dennoch angehalten, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten im Einklang mit dem Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.  Trotzdem gilt schon jetzt: Arbeitszeiten müssen präzise dokumentiert werden. Unternehmen, die keine entsprechende Erfassung ermöglichen, verstoßen gegen das Arbeitsschutzgesetz. Behörden wie Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz überwachen die Einhaltung dieser Vorgaben in Betrieben. Werden Verstöße aufgedeckt, müssen die Behörden einschreiten – und es können empfindliche Bußgelder verhängt werden.

Besonders relevant für Unternehmen und Arbeitnehmer ist auch die Regelung zu Überstunden für Teilzeitkräfte. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Teilzeitbeschäftigte bei der Vergütung von Überstunden nicht benachteiligt werden dürfen. Tarifverträge, die Überstundenzuschläge erst bei Überschreitung der Vollzeitarbeitszeit vorsehen, gelten demnach als diskriminierend.

Diese Änderungen zeigen, dass Flexibilität und Digitalisierung im Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

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Dena Gebäudereport 2025: Neubau immer klimafreundlicher, Nachholbedarf im Bestand

Der von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) veröffentlichte Gebäudereport 2025 liefert umfassende Daten zum Klimaschutz im Gebäudesektor. Er zeigt, dass der Gebäudebestand weiterhin eine der größten Baustellen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist. Während der Neubau zunehmend auf erneuerbare Energien setzt – 65 Prozent der Neubauten 2023 wurden mit Wärmepumpen ausgestattet – dominiert im Bestand weiterhin der Einsatz fossiler Brennstoffe. Gas und Öl decken dort zusammen 66 Prozent des Wärmebedarfs.

Trotz hoher Nachfrage nach energetischen Sanierungen verläuft der Austausch fossiler Heizungen im Bestand schleppend. Der Verkauf von Wärmepumpen und Biomasseheizungen ging 2024 deutlich zurück: Wärmepumpen verzeichneten ein Minus von  54 Prozent, Biomasse-Anlagen sogar ein Minus von 74 Prozent. 

Ein weiteres Problem ist der hohe Wärmebedarf in Wohngebäuden, der vor allem durch Raumwärme und Warmwasser verursacht wird. Hier liegt der Fokus auf der Förderung von Effizienzmaßnahmen. Das Interesse an Energieberatungen ist groß: Im ersten Halbjahr 2024 gingen über 80.000 Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Die Dena fordert verstärkte Anreize für klimafreundliche Sanierungen und den zügigen Ausbau staatlicher Förderprogramme.  

Der Bericht zeigt, dass die Klimaziele im Gebäudesektor ohne gezielte Maßnahmen schwer erreichbar bleiben. Hauseigentümer sollten sich frühzeitig über Förderprogramme und Energieberatungsangebote informieren, beispielsweise auf der überarbeiteten Website des Gebäudeforum klimaneutral der Dena.

Hinweis: Die Daten des Dena-Gebäudereports bilden jeweils den aktuell verfügbaren Stand ab. Sie stammen aus Veröffentlichungen von 2024, basierend auf Erhebungen bis zum zweiten Quartal 2024 (z. B. Wärmeerzeugung, Förderungen) und aus 2023 (z. B. Emissionen, Energieverbräuche). Die Angaben zum Gebäudebestand stammen aus dem Zensus 2022.

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