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Bundesrat dringt auf Elementarschaden-Pflichtversicherung

Ein „Warten auf bessere Zeiten – oder auf das nächste Großschadenereignis“ sei keine Option, so der Bundesratsbeschluss. Die Länderkammer verweist auf die Extremwetterereignisse der letzten Monate und Jahre sowie darauf, dass nach Einschätzung der Justizminister der Länder der Einführung einer bundesweiten Elementarschaden-Pflichtversicherung keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Sie fordern die Bundesregierung auf, bei der Ausgestaltung den finanziellen Aufwand für private Haushalte in zumutbaren Grenzen zu halten und zugleich den Schutz vor existenzbedrohenden Belastungen im Schadensfall sicherzustellen.

Bislang sind bundesweit weniger als 50 Prozent aller privaten Wohngebäude gegen Schäden versichert, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck verursacht werden.

Eine Elementarschadenversicherung kann derzeit als freiwillige Versicherung in Kombination mit einer Gebäude- oder Hausratversicherung bzw. alternativ durch Erweiterung dieser Verträge abgeschlossen werden. Laut Stiftung Warentest bieten viele Tarife für Wohngebäudeversicherungen Elementar­schutz schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr (Stand: März 2023). Allerdings sind die Prämien nach sogenannten Gefährdungsklassen gestaffelt. Dazu unterscheiden die Versicherer mittels eines Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz: ZÜRS) vier Zonen. Je höher das Risiko, umso höher ist die Prämie. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) liegen 1,7 Prozent der Gebäude in den beiden Hochrisikozonen ZÜRS 3 und 4.

Der GDV hat bereits in mehreren Positionspapieren Vorschläge zur Gestaltung der Versicherung gegen Naturgefahrenereignisse unterbreitet. Sie sind hier hinterlegt. 

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Strompreisbremse: Entlastungen für Wärmepumpennutzer

Für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Referenzpreis für Heizstrom und für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde einschließlich Netzentgelten, Messstellentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie Umsatzsteuer gesenkt. Zur Begründung verwies das Bundeswirtschaftsministerium darauf, dass der einheitliche Referenzpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde dazu führt, dass Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet werden. Zwar könne Heizstrom in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, doch auch die Heizstrompreise seien stark gestiegen.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßte die Änderung als spürbare Entlastung für Wärmepumpennutzer. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der Verband kommunaler Unternehmen hingegen kritisierte, die Anpassungen machten die Umsetzung der Preisbremsengesetze für Energieversorgungsunternehmen noch komplizierter. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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