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Neuer BID-Vorsitz: Immobilienwirtschaft fordert Kurswechsel bei Förderung und Klimapolitik

Seit dem 8. Juli 2025 führt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) turnusgemäß den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), in der der VDIV Deutschland Mitglied ist. Damit übernimmt ZIA-Präsidentin Iris Schöberl die Koordination der sechs führenden Branchenverbände – in einer Phase, in der politische Klarheit und Investitionsimpulse dringend gefordert sind. Bei der Staffelübergabe in Berlin betonten sowohl Schöberl als auch ihr Vorgänger Dirk Salewski (BFW) die zentrale Rolle der Immobilienwirtschaft für Konjunktur, Klimaschutz und soziale Stabilität. Die Lage bleibe herausfordernd, strukturelle Reformen seien dringend nötig und ihre Wirkung erfordere Zeit.

Die neue Vorsitzende rief dazu auf, das „Grundpoltern“ der Branche beizubehalten. Der „Bau-Turbo“ sei ein wichtiger Einstieg, müsse jedoch Teil eines breiteren Maßnahmenpakets werden. Die Verbände wollen sich deshalb geschlossen mit konkreten Vorschlägen in den politischen Prozess einbringen, von Planungsbeschleunigung über Förderpraxis bis zur steuerlichen Entlastung.

Staatssekretär Sören Bartol betonte im Rahmen der Veranstaltung nochmals die in den Haushaltsentwürfen vorgesehenen Investitionen in Höhe von 7,4 Milliarden Euro für 2025 und 7,6 Milliarden Euro für 2026. Diese Mittel sollen unter anderem aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz stammen und gezielt in Wohnen und Bestandsentwicklung fließen. Ein zentrales Ziel sei es, Förderstopps zu vermeiden und Investitionen „wirklich ankommen“ zu lassen.

Die Podiumsdiskussion – moderiert von Michael Fabricius – machte deutlich, dass in der Branche vorsichtiger Optimismus herrscht. VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß unterstrich die Bedeutung einer verlässlichen Förderlandschaft für Sanierung und Instandhaltung. Ohne Planbarkeit lasse sich die Klimazielerreichung im Gebäudebestand nicht realisieren.

Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bleibt im Fokus: Bartol stellte eine rasche Neufassung in Aussicht, vor allem als Signal für Stabilität und Umsetzbarkeit.


 

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ERP-Förderkredit Digitalisierung: Neue KfW-Finanzierung für digitale Projekte

Mit dem ERP-Förderkredit Digitalisierung bietet die KfW seit dem 1. Juli 2025 eine neue Finanzierungsmöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Einzelunternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Auch Immobilienverwaltungen können das Programm nutzen, um gezielt in ihre digitale Transformation zu investieren, etwa in Softwarelösungen, IT-Sicherheit oder die Automatisierung interner Abläufe.

Die Förderbedingungen sind attraktiv und praxisnah gestaltet. Eine der wesentlichen Neuerungen: Es gibt keinen Mindestkreditbetrag mehr. Damit sind auch kleinere Digitalisierungsvorhaben förderfähig – eine wichtige Verbesserung für viele Immobilienverwaltungen, die häufig projektbezogen in Einzelschritte investieren. Der maximale Kreditbetrag pro Vorhaben liegt bei 25 Millionen Euro.

Das Förderprogramm ist dreistufig aufgebaut:

  • Basisförderung: Für grundlegende Digitalisierungsmaßnahmen, z. B. Einführung von ERP-Systemen oder Cloud-Lösungen.
  • LevelUp: Für komplexere Vorhaben wie umfassende IT-Architekturen oder KI-basierte Systeme.
  • HighEnd: Für innovative Großprojekte mit zusätzlichem Zuschusspotenzial von bis zu 200.000 Euro.

Ein zentrales Instrument ist der Digitalisierungs-Check der KfW, der für KMU verpflichtend ist, wenn sie die Basisförderung in Anspruch nehmen möchten. Der Check dient als strukturierte Orientierung zur Bestandsaufnahme des digitalen Reifegrads und als Grundlage für eine zielgerichtete Antragstellung.

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank. Wichtig: Der ergänzende Zuschuss kann wahlweise zeitgleich mit dem ERP-Kredit oder bis zu drei Monate später beantragt werden.

Weitere Informationen und digitale Tools zur Fördervorbereitung finden Sie hier:

www.kfw.de/digitalisierung 

www.kfw.de/digitalisierungs-check 

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