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GEG-Novelle im Bundesrat: Länder verlangen Änderungen

In seiner Sitzung am 12. Mai hat der Bundesrat unter anderem die Sonderregelung für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, kontrovers diskutiert. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass diese bei einem irreparablen Defekt ihres bisherigen Wärmeerzeugers (Havariefall) von der Pflicht, innerhalb von drei Jahren eine neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien einzubauen, befreit sind. Der VDIV Deutschland hatte – neben anderen Punkten – die Altersgrenze in seiner Stellungnahme vom 12. April 2023 stark kritisiert, unter anderem weil völlig offen gelassen wird, wie in Wohnungseigentümergemeinschaften damit umgegangen werden soll. Die Länderkammer bittet nun um Prüfung der Altersgrenze. Die Ausschüsse hatten dazu unterschiedliche Empfehlungen abgegeben und als Maßstab anstelle des Lebensalters das Einkommen oder das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgeschlagen. 

Debattiert wurde auch darüber, mit welchen Bauweisen die Anforderung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umgesetzt werden darf. Der Bundesrat folgte der Empfehlung von zwei Ausschüssen, abweichend vom Regierungsentwurf nicht nur in der Sanierung, sondern auch im Neubau Biomasseheizungen zuzulassen.

Keine Änderung hingegen wurde für die geplante Verfahrensweise in Wohnungseigentümergemeinschaften vorgeschlagen (über diese hatte der VDIV in den letzten Newslettern bereits berichtet, bspw. hier und hier). Vielmehr begrüßen die Ländervertreter, dass ausführliche Regelungen getroffen wurden. Sie empfehlen außerdem, „Erneuerbare Heizungsanlagen“ als privilegierte Vorhaben ins Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) aufzunehmen.

Die Bundesratsdrucksachen finden Sie hier: (Bundesratsdrucksache 170/23) und (Bundesratsdrucksache 170/1/23 (neu).

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Digitaler Bauantrag – Fortschritt oder doch nicht?

Bei den beteiligten Behörden können Bauherren und Architekten künftig Unterlagen digital hochladen. Gleichzeitig können die unterschiedlichen beteiligten Ämter elektronisch auf die Akte zugreifen, Unterlagen prüfen, die Genehmigungsschritte abarbeiten und schließlich eine Genehmigung mit elektronischem Siegel erteilen. Ziel des digitalen Verfahrens ist, Zeit und Geld zu sparen.

Bereits 2017 wurde der digitale Bauantrag als Teil des Onlinezugangsgesetztes (OZG) beschlossen. Der Bund hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung einer digitalen Lösung beauftragt, die dann von den übrigen Ländern kostenfrei übernommen werden kann. Das Pilotprojekt “digitale Baugenehmigung” wurde im Mai 2019 im Landkreis Nordwestmecklenburg gestartet. Seit Januar 2021 werden Bauanträge dort vollständig digital bearbeitet.

Die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Thüringen haben parallel eigene Lösungen entwickelt. „Das bedeutet, es existieren von Beginn an unterschiedliche Plattformen, auf denen Bauherren, Bauunternehmen und Architekten ihre Unterlagen hochladen. „Besser wäre es gewesen, die Länder hätten sich auf ein einheitliches Format verständigt”, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB). 

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