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Fernwärmegipfel: Ziele für Ausbau der Wärmenetze festgelegt

Das Hauptziel, das aus dem Fernwärmegipfel resultiert: Den Netzausbau vorantreiben und die leitungsgebundene Wärmeversorgung schnell auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums beträgt der Anteil erneuerbarer Energien aktuell etwa 20 Prozent. Rund 6,1 der rund 43,1 Millionen Wohnungen in Deutschland wurden 2022 mit Fernwärme versorgt. Bis 2030 soll die Hälfte der Wärme in den Netzen klimaneutral erzeugt und bis 2045 die Zahl der angeschlossenen Gebäude gegenüber heute verdreifacht werden. Zur Begründung der Bedeutung der Wärmenetze heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Gipfelteilnehmenden: „Wärmenetze können eine flexible und – im Vergleich mit anderen Heizungsarten – besonders kosteneffiziente klimaneutrale Lösung für die Wärmeversorgung von Kommunen oder Stadtquartieren sein. Denn sie ermöglichen es, den Wärmebedarf ohne Neuinstallation einer Einzelheizung aus zentralen, zukünftig erneuerbaren Quellen zu decken. Zudem können sie verschiedene erneuerbare Energiequellen und unvermeidbare Abwärme in die Wärmeversorgung integrieren und besonders effizient die Nutzung von Strom und Wärme miteinander verbinden. Sie sind damit besonders geeignet für eine schrittweise und sozialverträgliche Transformation.“

Das Bundesgesetz für die kommunale Wärmeplanung, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und begleitende Förderprogramme sollen einen klaren und verbindlichen Rahmen schaffen. Viel Handlungsbedarf sehen die Gipfelteilnehmenden unter anderem in der Sicherstellung von Preistransparenz und hohen Verbraucherschutzstandards. „Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund*innen zu steigern, so dass die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwangs, die in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt, möglichst vermieden werden kann“, so die Erklärung.

Sie findet sich in voller Länge hier.

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Smart Meter-Gesetz beschlossen – jährliche Betriebskosten auf 20 Euro gedeckelt

Das Gesetz sieht für den Smart-Meter-Rollout einen verbindlichen Zeitplan vor: Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 bis 100.000 Kilowattstunden sowie für Betreiber einer Photovoltaikanlage ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Bis Ende 2030 sollen mindestens 95 Prozent dieser Abnehmer mit Smart Metern ausgestattet sein. Auch Haushalte mit einem geringeren Verbrauch haben das Recht auf Einbau eines digitalen Stromzählers. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Smart Meter werden für normale Haushaltskunden und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Bereits ab 2025 müssen alle Stromversorger dynamische Tarife verpflichtend anbieten. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher dann Strom nutzen, wenn er preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Das Gesetz beinhaltet auch umfangreiche Auflagen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Smart Meter messen den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge und protokollieren auch Spannungsausfälle. Mit diesen Informationen können die Netzbetreiber die Netzauslastung besser überwachen und die Erzeugung anpassen. Die gesetzliche Neuregelung war notwendig, um die Einführung der Smart Meter zu beschleunigen.

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