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Jede Dritte Heizungsanlage und beinahe jede zweite Öl-Zentralheizung ist älter als 20 Jahre

Heizungsanlagen in Mehrfamilienhäusern sind mit durchschnittlich 14,2 Jahren etwas älter als Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern (13,9 Jahre). Die Differenzierung der Daten zum Alter der Wärmeerzeuger zeigen, wie groß das Problem der ineffizienten Heizungen mit hohen CO2-Emmissionen ist: Die in den Wohnungen vorhandenen Öl-Zentralheizungen wurden im Schnitt vor 17,7 Jahren eingebaut. Sie sind damit deutlich älter als andere Technologien (Gas-Zentralheizung: 12,4 Jahre, sonstige Heizungssysteme: 12,6 Jahre). Knapp ein Drittel aller Öl-Zentralheizungen (31,3 Prozent) ist 25 Jahre oder ältere, weitere 17,0 Prozent 20 Jahre bis 25 Jahre alt.

Kurz vor Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes belegen die Daten außerdem: Die Beheizungsstruktur verändert sich, allerdings langsam. Wärmepumpen-Zentralheizungen beheizen nun 5,7 Prozent der deutschen Wohnungen – mehr als doppelt so viele wie zum Zeitpunkt der letzten Befragung im Jahr 2019 (2,2 Prozent). Der Anteil der Fernwärme hat sich auf 15,2 Prozent erhöht (2019: 13,9 Prozent), der von Gas-Etagenheizungen auf 11,6 Prozent (2019: 9,8 Prozent). Bei allen anderen Technologien sind die Anteile zurückgegangen. Gas-Zentralheizungen finden sich nun in 33,787 Prozent der Wohnungen (2019: 35,7 Prozent) und Öl-Zentralheizungen in 23,0 Prozent (25,0 Prozent). Bei den Energieträgern hat Gas mit einem auf 49,5 Prozent gestiegenen Anteil die Nase vorn (2019: 48,2 Prozent).

Die Studie “Wie heizt Deutschland?” ist hier zum kostenlosen Download hinterlegt

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Wachstumschancengesetz: Geringe Effekte erwartet

Die Bundesregierung will Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen in Deutschland verbessern und steuerliche Anreize für klimafreundliche Investitionen setzen. Dafür hat sie das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat dem Vorhaben zugestimmt.

Regelung hinterlässt Unklarheit für Immobilienverwaltungen

Das Gesetz sieht beispielsweise vor, bestehende steuerliche Vorschriften aufzuheben und die Unternehmen damit zu entlasten. Dies bedeutet, dass die steuerlichen Pflichten aus §§ 123-126 EStG entfallen, was gleichbedeutend mit dem Wegfall der Regelungen zur Besteuerung der Erdgas-Wärme-Soforthilfe ist. Inwiefern die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs 3 Satz 2 EWSG weiterhin Anwendung finden und Vermieter sowie Verwaltungen dazu zwingen, die Mitteilungen zur Höhe der Entlastungen ohne Ausnahme unaufgefordert an alle Wohnungsnutzer weiterzugeben, ist nicht explizit geregelt. Der VDIV Deutschland hatte daher schon vor Verabschiedung des Gesetzes angeregt, mit dem angestrebten Wegfall der Steuerpflicht auch nur noch einen grundsätzlichen Informationsanspruch des einzelnen Wohnungsnutzers zur Höhe der Entlastungsbeträge festzulegen. Ziel sollte sein, dass es zukünftig nur noch einen Informationsanspruch, aber keine Informationspflicht in diesem Punkt gibt und dies entsprechend klargestellt wird. Die bisher vorgesehene Aufteilung der von den Energieversorgern gewährten Entlastungen auf Mieter und Eigentümer erzeugt für Verwaltungen einen erheblichen und nicht umsetzbaren bürokratischen Zusatzaufwand, der entfallen könnte. Eine Antwort des Finanzausschusses steht allerdings noch aus.

Insgesamt geringe Effekte prognostiziert

Mithilfe des Global Economic Model von Oxford Economics haben die Wissenschaftler Modellrechnungen zu den makroökonomischen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens durchgeführt. Danach dürfte das reale Investitionsplus kumuliert über die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt rund elf Milliarden Euro betragen. Dadurch könnten knapp 9.000 neue Stellen geschaffen werden. Das reale Plus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im selben Zeitraum schätzt das IW Köln auf sieben Milliarden Euro. „Auch wenn die Schritte in die richtige Richtung gehen, ist der Effekt auf die Investitionstätigkeit und das deutsche Bruttoinlandsprodukt voraussichtlich gering“, so das Fazit der Wissenschaftler. Der Impuls werde längst nicht ausreichen, um das für die Transformation notwendige Investitionsvolumen „auch nur annähernd zu erreichen“. Die Autoren weisen auch darauf hin, dass die Finanzierung des Vorhabens nicht abschließend geklärt sei. „Stand jetzt werden zu viele Lasten auf die Kommunen abgewälzt, das könnte sie überfordern”, so Mitautor Tobias Hentze.

Über die Diskussion zum Wachstumschancengesetz haben wir berichtet.

Die Analyse „Wachstumschancengesetz: Eine vertane Chance auf mehr Wachstum“ können Sie hier lesen.

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