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Sanierungskomplexität überfordert Wohnungseigentümer und Verwalter

Die Vertreter von zwei auf WEG spezialisierten Banken (Hausbank, DKB) erläuterten die unterschiedlichen Wege zur Kapitalbeschaffung und bestätigten, dass Eigentümer nach wie vor zögerlich seien, Verbandsdarlehen aufnehmen. Staatliche Fördermittel sind aus ihrer Sicht ein wichtiger Baustein in der Finanzierung. Nur: die werden von Eigentümergemeinschaften kaum genutzt.

Das belegen die Förderstatistiken: Im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31.10.2022 haben nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 139.922 Förderberechtigte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) erhalten. 1.446 von ihnen waren Eigentümergemeinschaften / Hausverwaltungen. Das entspricht einem Anteil von 1,1 Prozent. Hinzu kommt eine unbekannte Zahl an Einzeleigentümern, die in der Statistik nicht nach Gebäuden unterschieden werden.

Bei der Kreditförderung durch die KfW stehen WEG nicht besser da. Von 1. Januar bis 30. September 2022 wurden laut Förderreport 37.769 Kredite für Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard (BEG WG) zugesagt. In 293 Fällen (0,8 Prozent) waren die Antragssteller Wohnungseigentümergemeinschaften. Im selben Zeitraum wurden seitens der KfW 12.431 Darlehen für energetische Einzelmaßnahmen zugesagt, 40 davon (0,3 Prozent) für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Kreditlinie für Einzelmaßnahmen wurde mittlerweile eingestellt.

„Die Zahlen belegen: Durch die aktuellen Förderinstrumente werden Wohnungseigentümergemeinschaften nicht ausreichend erreicht. Die Energiewende im Gebäudebestand kann jedoch nur mit den WEG gelingen. Dafür braucht es für diese Zielgruppe maßgeschneiderte Fördermodelle und leicht zugängliche, zielgruppenspezifische Informationen und Beratungsangebote“, betont Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Diese Forderung unterstützt auch der Verband Wohnen im Eigentum. Er hatte von August bis November 2022 eine Umfrage unter Wohnungseigentümern durchgeführt und gefragt „Wie gut finden Sie die Beratungsangebote und Förderprogramme zur Energiewende?“. Eines der Ergebnisse: 60 Prozent der Teilnehmer wünschen sich spezielle Förderprogramme für WEG oder feste Förderkontinente.

Auch Verwaltungen sind von der Komplexität und den häufigen Veränderungen der Förderprogramme oft überfordert. In einer Green-Home-Umfrage hatte im April / Mai 2022 nur etwa jeder fünfte Befragte angegeben, er fühle sich gut über regionale bzw. bundesweite Förderprogramme informiert. Jeder dritte Umfrageteilnehmer beurteilte die Antragstellung für bundesweite Förderprogramme als „schlecht“ oder gar „sehr schlecht“, kein einziger als „sehr gut“. Regionale Auskunftstellen (Infopunkte), die auch speziell Wohnungseigentümergemeinschaften adressieren, werden daher von über 90 Prozent der Verwaltungen gefordert.

Auf der Internetseite www.green-home.org halten wir Sie über das Gemeinschaftsprojekt auf dem Laufenden. Eines der zentralen Ziele ist, Finanzierungsinstrumente und andere praktische Tools zu entwickeln, um Wohnungseigentümergemeinschaften auf dem Weg zur energetischen Sanierung zu unterstützen.   

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Nichtbeanstandungserlass des BMF zu FATCA-Meldepflichten

Der VDIV forderte zusammen mit weiteren immobilienwirtschaftlichen Verbänden und Finanzinstituten, den Anwendungszeitraum der Änderungsanweisung des BMF vom 15. Juni 2022, die ab 1. Januar 2023 gelten sollte, um mindestens ein Jahr auf 2024 zu verschieben bzw. die Meldepflichten nach FATCA wieder mit den CRS-Meldepflichten in Einklang zu bringen. Der erweiterte Anwendungsbereich der Meldepflichten nach FATCA würde zu erheblichem Aufwand für alle Beteiligten führen.

Inzwischen ist mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 ein Nichtbeanstandungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum FATCA/ CRS Änderungsschreiben vom 15. Juni 2022 ergangen mit der Folge, dass bis zum Abschluss einer angestrebten Verständigungsvereinbarung mit den USA die Neuregelungen zum FATCA hinsichtlich der Meldepflichten für WEG-Fremdkonten nicht angewendet werden.

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